abgelehnter antrag nach §87
hallo zusammen, meine frage ist : kann ein antrag nach §87 den wir abgelehnt haben einfach neu gestellt werden ? Oder muss der Ag wenn ihm das ergebniss der abstimmung nicht schmeckt es über die Einigungsstelle versuchen?
Community-Antworten (4)
17.09.2018 um 23:30 Uhr
Zitat: "(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."
wobei die Einigungsstelle eingeschaltet wird, wenn zumindest eine Seite deutlich macht "das wird nichts mehr". Wenn der AG Euch nochmal was rein reicht und Ihr es dann doch durchwinkt ....
17.09.2018 um 23:58 Uhr
Der AG kann Euch täglich seinen Antrag neu stellen. Vielleicht hat er Jamal Glück und erwischt einen besser gelaunten BR lach
18.09.2018 um 00:27 Uhr
Ja das ist ja meine Befürchtungen, dass der Antrag beim nächsten mal vielleicht doch durch geht. Beim ersten mal war es auch knapp und da wir ein großes Gremium sind und es immer wieder wechselnde Erzatzmitglieder gibt, kann es sein das der Antrag durch geht. Ich wollte halt nur wissen ob der AG den Antrag wenn er abgelehnt wird einfach beim nächsten mal neu stellen kann.
18.09.2018 um 06:28 Uhr
Ein Gremium sollte bei der Ablehnung eines Antrags gute Gründe spricht Argumente haben. Nur wenn diese Argumente nicht mal reichen um ein Ersatzmitglied zu überzeugen, wird es bei einer Einigungsstelle erst recht schwer.
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