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Wie deutet ihr die Ausschlussfristen?

NJ
Nordisch Jung
Feb 2019 bearbeitet

Hallo wer kann mir bitte weiterhelfen?

Wie interpretiert ihr die ausschlussfristen im MTV? Muss der Arbeitgeber 3 Jahre nachzahlen oder nicht? Fakt ist, dass der ag nie das entgeldfortzahlung für nachtzuschläge im Krankheitsfall und Urlaubsgeld bezahlt hat.

Das macht er jetzt, will aber natürlich so wenig wie möglich zahlen.

Im §22 Abs 2 MTv steht geschrieben, dass keine Ausschlussfristen gelten, wenn keine ordentliche Lohnabechnzng gemäß §5 Abs 4 MTV erteilt wurde. Im §5 Abs 4 MTv steht folgendes geschrieben: mit der Lohnabrechnung ist jedem AN eine Abrechnung mit spezifizierter Angabe der Bezüge und Abzüge auszuhändigen.

da keine ND Zuschläge im Krankheitsfall ausgewiesen und gezahlt worden sind, ist diese lohnabrechung nicht korrekt, oder?

bedeutet das in diesem fall, dass mir der AG die Nachtzuschläge (Abgabe und Steuerpflichtig) 3 jahre rückwirkend nachzahlen muss??

Dankeschön für eure Hilfe

16202

Community-Antworten (2)

G
ganther

20.02.2019 um 23:34 Uhr

also ohne den MTV nicht komplett zu kennen ist es immer schwierig solche Aussagen zu treffen. Aber ich lese euren $ 5 MTV so, dass bestimmte inhaltliche Anforderungen hinsichtlich Detailierung gestellt wird. Eure Abrechnung ist aber wohl falsch berechnet aber trotzdem hinsichtlich der Form richtig. Ich würde mal die Gewerkschaft fragen. Die kennen sich bzgl. der Auslegung besser aus, da sie wissen was man mit dem MTV hier regeln wollte

C
celestro

21.02.2019 um 01:07 Uhr

unter den gegebenen Infos würde ich es auch so sehen ... es wurde eine ordentliche Abrechnung erstellt. Sie mag falsch sein ... aber es wurde eine erstellt. Demnach würden vermutlich die Ausschlussfristen greifen.

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