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Lohn-und Manteltarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe für miedersachsen - wie sind die Ausschlussfristen geregelt?

P
pittchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, wer kann mir sagen wie die Ausschlussfristen in dem Manteltarifvertrag Niedersachsen für das private Verkehrsgewerbe geregelt sind.

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

27.04.2009 um 16:49 Uhr

Hallo Pittchen Die Auschlußfristen sind in § 15 des Manteltarifvertrags geregelt: Ausschlußfrist 1 Monat seit Fälligkeit des Anspruchs

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