Lohn-und Manteltarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe für miedersachsen - wie sind die Ausschlussfristen geregelt?
Hallo Kollegen, wer kann mir sagen wie die Ausschlussfristen in dem Manteltarifvertrag Niedersachsen für das private Verkehrsgewerbe geregelt sind.
Community-Antworten (1)
27.04.2009 um 16:49 Uhr
Hallo Pittchen Die Auschlußfristen sind in § 15 des Manteltarifvertrags geregelt: Ausschlußfrist 1 Monat seit Fälligkeit des Anspruchs
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