Erstellt am 28.06.2007 um 12:34 Uhr von Werner
Hallo Willi,
ja sicher, besonders oft wird der §14 des ArbZG von den ArbGeb. für die in Rufbereitschaft befindlichen AN herangezogen!
Erstellt am 28.06.2007 um 12:40 Uhr von willi2006
danke für deine Antwort werner, gruß willi2006
Erstellt am 28.06.2007 um 12:54 Uhr von Kölner
@willi2006
NEIN. Dem ist nicht so...
Erstellt am 28.06.2007 um 13:40 Uhr von Werner
@Kölner,
wie?
Natürlich versucht das unser ArbGeb. immer wieder, um das ArbZG auszutricksen bzw. auszuhebeln!
Ebenso bekommen wir sehr oft für die Instandhalter nachträglich Anforderungen für Überstunden(oft über den Rahmen des ArbZG hinaus), weil die ja im Vorfeld nicht planbar waren Maschinenbruch usw. eben auch da der Hinweis auf besagten §en.
Ich hab nicht gesagt das es rechtens ist!
Ich hab nur gesagt das er oft vom ArbGeb. herangezogen wird.
Erstellt am 28.06.2007 um 14:01 Uhr von Kölner
@Werner
Aber die Frage war doch, ob die RB unter das ArbZG fällt...
Erstellt am 28.06.2007 um 14:08 Uhr von Werner
darauf die Frage kam; ja sicher! "Dann ging der IRONIEMODUS an" Sorry.
Erstellt am 11.07.2007 um 01:07 Uhr von barbapapa
lol, ich habe dieses forum wirklich für mich entdeckt :o)
@ willi: NEIN, hast du bei deiner Frage vielleicht an Bereitschaftsdienste gedacht? Die regelungen dort gelten nicht für RUFbereitschaften