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Bin entsetzt über AG brauche Antwort von einem unabhängigen "Fachmann" - Behördengang mit Überstunden verrechnen?

T
tomek909
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe folg. Problem. Bin Schwerbehindert (50%) und habe vor 2 Wochen die Ausbildung abschlossen.

Mein AG hat mich übernommen und eine Förderung beantragt. Diese wurde im zugesagt sobald er meinen Behindertenausweis mit dem neuen Arbeitsvertrag zusendet.

Nun ist mein Schwerbehindertenausweis abgelaufen und musste verlängert werden. Da mein AG es sehr eilig hat, musste ich heute zum Amt um den Ausweis zu verlängern.

Dies habe ich während der Arbeitszeit erledigt (wie am Vortag mit dem AG besprochen). Als dann heute Feierabend war fragt er mich: "Und. was machen mit dem halben Tag? Nimmst du Urlaub oder Überstunden?"

Ich habe dann total entsetzt gesagt, dass ich es nicht einsehen würde da er mich damit beauftragt hat und nicht gesagt hat, dass ich es während der Freizeit machen muss. Er wollte sich dann noch weiter dadrüber unterhalten aber ich sagte ich müsse los, wir könnten das ja morgen klären. (wollte da einfach nur raus...)

Ich würde gern Eure Meinung dazu hören. Kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich hier jemand findet der sagt mein AG hätte recht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren...

Gruss Tomek

5.24708

Community-Antworten (8)

K
Kölner

27.06.2007 um 21:20 Uhr

@tomek909 Es kommt ein wenig auf die Absprache an! Und die gibt es ja nicht... ...wie ist es denn, wenn Du ihm in Aussicht stellst, den Ausweis erst in ein paar Wochen zu geben? Oder ihm mit § 616 BGB kommst?

Und: Was für einen Zuschuss/Förderung?

T
tomek909

27.06.2007 um 21:42 Uhr

Das mit der Absprache ist generell ein Problem mit meinem AG. Würde mir am liebsten alles schriftlich geben lassen, was wir so besprechen ;-)

Und was für ein Zuschuss das ist, weiss ich nicht ganz genau. Auf jeden Fall musste ich mich kurzfristig arbeitslos melden damit das klargeht (für 3 Tage). Schätze mal das ist irgendwas mit schwervermittelbar. (Wird vom Arbeitsamt gefördert)

Und zur der Absprache nochmal. Da es diese nicht wirklich gegeben hat, muss ich jetzt nachgeben oder er? Ich finde es einfach nicht fair. Er hätte mir ja gestern auch sagen können: Mach das lieber nach der Arbeit, oder so was, aber er hat gesagt ich soll morgens dahin. Damit war für mich klar, das gehört zu Arbeitszeit...

L
Lotte

27.06.2007 um 21:50 Uhr

tomek909, ich muss Dich entäuschen. Wenn der AG Dir gestattet hat, den Ausweis während der Zeit in der Du sonst arbeitest verlängern zu lassen, dachte er nicht unbedingt daran, Dir dafür auch Arbeitszeit gutzuschreiben.

Der Ausweis hat auch wenig mit den Zuschüssen zu tun, die das Integrationsamt dem AG nach SGBIX §33 oder §34 zahlt. Hier ist nur die Anerkennung der Behinderung wichtig und die Erfüllung der jewiligen Voraussetzungen. Der Ausweis ist lediglich ein persönlicher Nachweis für Dich, z.B. um beim AG den Zusatzurlaub für schwerb. MA zu beantragen.

T
tomek909

27.06.2007 um 22:00 Uhr

hmm..

Also ohne den Ausweis (bzw. die Bescheinigung der Behinderung) hätte er die Förderung nicht bekommen.

Und er wird auch nciht vom Integrationsamt gefördert sondern komischerweise vom Arbeitsamt. Währen der ausbildung wurde er vom Integrationsamt gefördert, jetzt übernimmt das Arbeitsamt.

Und es war auch nicht so, dass ich ihn gefragt hab: "Darf ich meinen Ausweis verlängern?"

sondern er sagte: "Du musst morgen früh zum Amt damit ich den Antrag für die förderung abschicken kann".

Ich finde das hat ziemlich wenig mit gestatten zu tun oder nicht? Wenn es nach mir ginge, hätte ich den Ausweis eh nicht verlängert. Das einzige was ich davon habe sind 6 Tage mehr Urlaub und ne Menge Stress mit dem Ämtern ;-)

L
Lotte

27.06.2007 um 22:10 Uhr

tomek909, wenn auch die Bescheinigung abgelaufen war und der AG diese benötigte, sieht die Sache etwas anders aus.

Hast Du sie ihm schon gegeben? Sonst könntest Du wirklich damit pokern und dem AG mitteilen, dass Du diese Bescheinigung ja in der Freizeit besorgt hast und daher auch gerne für private Zwecke nutzen würdest. ;-)))

Das klitzekleine Problem dabei wird sein, dass Du noch keinen Kündigungsschutz hast, wenn nicht die Zeit der Ausbildung mitgerechnet wird. Denn auch der Kündigungsschutz für schwerbehinderte MA beginnt erst nach einem halben Jahr.

T
tomek909

27.06.2007 um 22:40 Uhr

@Lotte

Ja, die Bescheinigung habe ich ihm heute direkt auf den Tisch gelegt. Hätte ja auch nie damit gerechnet, dass ich sie noch als "Joker" einsetzen müsste :-)

Und wie kann man in Erfahrungen bringen ob einem die Ausbildung angerechnet wurde oder nicht?

H
Hain

28.06.2007 um 10:57 Uhr

Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass ich einfach auf das Amt gehen kann und meinen Schwerbehindertenausweis zu verlängern. Zuerst müßte ich erst einmal ein Schreiben vom Amt für Versorgung und Soziales erhalten haben in dem ein Verlängerungsantrag beiliegt. Dieser muß ausgefüllt zurück gesendet werden. In diesem Antrag werden Verschlimmerungen, zusätzliche Erkrankungen oder Verbesserungen eingetragen. Nach einiger Zeit erhält man dann ein Schreiben in dem die Verlängerungszeit steht und das der Ausweis verlängert wird. Oder man bekommt eine Einladung zum Vertrauensarzt. Eine Verlängerung ohne das "Versorgungsamt" und gründlicher Prüfung habe ich noch nicht erlebt.

T
tomek909

28.06.2007 um 11:29 Uhr

@hain

natürlich war das Versorgungsamt involviert. Das Versorgungsamt Dortmund hat mir meine Behinderung bis 2009 bescheinigt. Die nächste Prüfung soll dann 2009 erfolgen. Mein Ausweis war aber nur bis 2006 gültig. Mit dem Schreiben vom Versorgungsamt bin ich zu meinem Bürgerbüro gelaufen und hab ihn mir bis 2009 verlängern lassen.

eigentlich nix ungewöhnliches, denke ich.

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