Erstellt am 27.06.2007 um 06:41 Uhr von Kölner
@Freak
Vielleicht hilft mal ein Blick in § 84 SGB IX?
Erstellt am 27.06.2007 um 08:03 Uhr von sphinx
@ Freak,
in Ergänzung zur gesetzlichen Grundlage von Kölner:
Da Gesundsein keine "Leistung" sondern ein Glück ist, darf sich ein BR m.E. nicht auf etwas einlassen, dass voraussichtlich zu einer Ungleichbehandlung und zu Unmut unter den AN führt.
Achja...gelegentlich sind schlechte Arbeitsbedingungen die Ursache für hohe Krankenstände, hier könnten sich Ansatzmöglichkeiten für den BR eröffnen.;-)
LG