Länger gearbeitet,trotzdem versichert?
Ich habe gestern 2stunden länger als die erlaubte Höchstarbeitszeit gearbeitet.Heute hat mir ein Kollege gesagt das ich nach der 10.Arbeitstunde nicht mehr versichert gewesen wäre.Stimmt das?Ich hab mein BR angerufen und die meinten das würde nicht stimmen.Jetzt bin ich etwas unsicher.Könnt ihr mir das nicht beantworten?wenn ja,gibt es einen Paragraphen wo ich da nachschauen kann?
Community-Antworten (6)
25.06.2007 um 21:02 Uhr
@Michelle Warum solltest Du nicht mehr versichert sein?
25.06.2007 um 21:12 Uhr
Weil es wohl angeblich nicht erlaubt wäre länger als 10std.zu arbeiten.Mein Chef war in Stuttgart und ist extra zur Fa.gefahren um mich abzulösen,wir konnten die Maschine leider nicht abstellen.
25.06.2007 um 21:14 Uhr
Michelle,
siehe unter Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§5 (1), 7 (2), (5) ist auch Arbeiten über 10 Std. hinaus unter besonderen Bedingungen möglich. Dies ist bezahlte Tätigkeit und unterliegt natürlich dem Versicherungsschutz.
25.06.2007 um 21:20 Uhr
Ich danke euch
26.06.2007 um 10:04 Uhr
Bezaglen wird er es wohl...aber nicht weiter Dulden
Guggst Du hier 65450
26.06.2007 um 10:08 Uhr
Michelle
Wer Liebe Lebt und seinen AG nie Verät immer auf der sichern Seite Lebt ?????
Ralf ? Wieso dankst Du uns ? Wo für ????
Verwandte Themen
Wann bin ich als AN wo versichert?
ÄlterWann bin ich wo versichert ? Der Versicherungsschutz – im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege über die BGW – besteht nicht generell während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Betrieb. St
Übers Wochenende versichert - bei Beginn eines neuen DV ?
ÄlterLiebe Forummitglieder! Eine Frage versicherungstechnisch: Ein Kollege beendet sein DV mit 30.11.2007 und beginnt mit 3.12.2007 sein neues Dienstverhältnis. Wie schaut das aus übers Wochenende
Gruppen-Unfallversicherung ohne Beteiligung des BR gekündigt/geändert
ÄlterHallo zusammen, in unserem Haus gab es ursprünglich eine Gruppen-Unfallversicherung, über die alle Mitarbeiter sowohl für berufliche als auch für private Unfälle versichert waren. Über das Bestehen d
gelten in diesem jahr die weihnachtsfeiertage als gearbeitet?
Älteres geht um verkaufsbüros, in dem auch an wochenenden und feiertagen gearbeitet wird. ausnahme: karfreitag, heiligabend, 1. u 2. weihnachtstag, silvester, neujahr. 2 kollegen teilen sich die wochenende
Überstunden, Pausenregelungen
ÄlterHallo, lt. meinem Arbeitsvertrag bin ich zu Überstunden, auch an Wochenenden und Feiertagen verpflichtet. Im Vorstellungsgespräch stellte der Chef dies so dar, dass nur ein/e Kollege/in am Tag über di