Übers Wochenende versichert - bei Beginn eines neuen DV ?
Liebe Forummitglieder!
Eine Frage versicherungstechnisch:
Ein Kollege beendet sein DV mit 30.11.2007 und beginnt mit 3.12.2007 sein neues Dienstverhältnis.
Wie schaut das aus übers Wochenende - ist der Kollege Samstag-Sonntag trotzdem versichert??
Danke schon jetzt für die rasche Rückmeldung.
Liebe Grüsse
BRTomTom
Community-Antworten (3)
31.10.2007 um 11:20 Uhr
BRTomTom, a) welche Versicherung? Krankenversicherung? b) diese Frage sollte er einem Sachbearbeiter beim AA oder der Krankenkasse stellen.
31.10.2007 um 12:37 Uhr
@BRTomTom
er sollte sich der Formhalber bei der AA arbeitslos melden. Soweit ich weiss ist dieses vor allem für die Rente wichtig. Und zwar für die Summe der gearbeiteten Zeit. Hier kann es zu Abzügen bzw was noch schlimmer ist zu gar keiner Rente (Erwerbsunfähigkeit) führen, wenn einzelen Tage am vollen Monat fehlen.
31.10.2007 um 21:41 Uhr
@all Ich überlege die ganze Zeit, ob § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V gelten könnte... ;-)
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Betriebsratslose Zeit übers Wochenende - kann man das riskieren?
ÄlterDie Amtszeit unseres alten Betriebsrates endet am 26.03.2006. Das ist leider ein Sonntag. Soll ich die 1. konstituierende Sitzung am Freitag, den 24.03.2006 ansetzen (mit Ersatzmitglied) oder kann ich
Definition von "vor " Beginn der Arbeitszeit
ÄlterWeiss zufällig jemand hier wie sich das mit dem Wort "vor Beginn der Arbeitszeit" verhällt? Zählt vor Beginn schon, laut Gesetz, wenn man das Gebäude betritt, oder wenn man fertig an seinem Arbeitspla
Wochenende davor und danach frei?
ÄlterIch möchte Montag den 18.7.21 bis Montag den 25.7.21 Urlaub nehmen. Das Wochenende davor möchte ich frei und das Wochenende 23.7. und 24.7.21 frei. Meine PDL genehmigt mir das aber nicht, mit der Au