Freistellung BR Vorsitzender
Hallo an Alle! Ich habe mal eine Frage die ich mir aus dem BetrVG nicht selbst beantworten kann. Zum Thema: Wir sind ein Betrieb mit ca. 600 MA. Der BR besteht aus 11 Mitgliedern und wir haben nun in der 2. Amtszeit 2 freigestellte Betriebsräte nach §38 BetrVG. Soweit alles klar. Jetzt zu meiner Frage: Haben wir weiterhin einen Anspruch auf 2 freigestellte BR Mitglieder, wenn innerhalb der Amtszeit die MA Anzahl unter 501 fällt? Im BetrVg steht "sind mindestens freizustellen". Kann der Chef um die Ecke kommen und die 2. Freistellung streichen, oder haben wir das Anrecht diese bis zum Ende der Amtszeit aufrecht zu halten?
Danke jetzt schon für hilfreiche Antworten! :-)
Community-Antworten (2)
19.02.2019 um 11:02 Uhr
War letzte Woche hier im Forum. Mach`s mir mal einfach. https://www.betriebsrat.com/br-forum/260568/veraenderung-der-mitarbeiterzahl
19.02.2019 um 11:04 Uhr
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/freistellung-betriebsrat/
unter dem Punkt: "Was ist, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter ändert?"
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