W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftliche Stellungnahme des BR erforderlich - wenn der BR dem Antrag der Erhöhung der Arbeitszeit nicht zustimmen will?

E
elCubano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung bei der die wöchentliche Arbeitszeit ohne Lohnausgleich von 35 auf 37,5 Stunden angehoben werden kann (abgeschlossen vom alten BR). In der BV steht allerdings das die BV neue Investitionen wie mehrere neue Maschinen und eine 3-Schichtige Auslastung schaffen soll. Wir haben ca. 2 Jahre lang jede Woche 2.5 Std. umsonst gearbeitet und vor einem halben Jahr sind wir dann wieder auf 35 Std. zurückgegangen. Jetzt will unser Chef in 2 Abteilungen, in dennen wieder mehr zu tun ist die Arbeitszeit wieder heraufsetzen (und die 2,5 Std. auch nicht nicht bezahlen). Wir wollen dem nicht zustimmen da es im gesamten Betreieb keine 3-Schichtige Auslastung gibt und da auch die in der BV versprochenen Investitionen nicht getätigt worden sind. Es wird jetzt erst eine angekündigten Investitionen getätigt.

Für den Fall das wir dem Antrag der Erhöhung der Arbeitszeit nicht zustimmen will unser Chef eine schriftliche Begründung/bzw. Stellungnahme des BR. Müssen wir unsere Entscheidung der GF gegenüber schriftlich Begründen?

4.23102

Community-Antworten (2)

W
Wichtelmaennchen

25.06.2007 um 12:18 Uhr

Hallo,

natürlich müßt ihr die GF schriftlich Informieren. In der Regel stellt die GF einen Antrag über den der BR einen Beschluss fassen sollte. Lehnt der BR den Antrag ab, muss man das ja auch schriftlich begründen.

Nur mal so aus Neugierde...warum Kündigt ihr die BV nicht mit dem Argument das die Vorgaben seitens der GF nicht eingehalten worden sind? Oder habt ihr eine unbefr. BV abgeschlossen ohne Kündigungsmöglichkeit etc:?

Viele Grüße

A
Angi1

25.06.2007 um 15:13 Uhr

Hallo elCubano,

laut § 77 Abs. 3 BetrVG dürft Ihr keine solche BV abschließen. Außer dies lässt ein TV zu.

Arbeitsentgelte und Arbeitszeit sind Tarifvertragliche oder Vertragliche Regelungen. Das MBR bezieht sich lediglich auf die Verteilung der Arbeitszeit und oder Zeit, Ort und Art der Auszahlung.

Würde mir schnellstens rechtliche Auskünfte einholen.

MfG Angi1

Ihre Antwort