Stellungnahme des BR bei Kündigung, Einsicht durch betroffene MA?
Liebe BR-Kollegen,
heute wende ich mich mit einem äußerst diffizilen Problem an Euch, bei dem ich Euren Rat brauche, weil ich nicht weiß, wie wir weiter vorgehen können bzw. müssen.
In der vergangenen Woche wurde bei uns im Verkauf einer Mitarbeiterin während der Probezeit gekündigt. Im Rahmen dieser Kündigung haben wir ein Gespräch mit der Mitarbeiterin geführt, um ihre Sicht der Dinge zu hören, und eine Stellungnahme des BR an die Geschäftsleitung abzugeben.
Hauptkritikpunkt der Ex-Kollegin war die Führungskompetenz ihrer direkten Vorgesetzten. Hier scheint es Defizite zu geben, da uns genau diese Kritikpunkte bereits von zwei anderen Mitarbeitern aus dieser Abteilung vorgetragen wurden (diese Kollegen haben das Unternehmen von sich aus verlassen, hier gab es Gespräche, aber keine schriftliche Stellungnahme des BR gegenüber der GL).
In unserer Stellungnahme an die GL haben wir die Aussagen der ausscheidenden Kollegin aufgenommen, nicht als persönliche Ansicht des BR, sondern von der Formulierung her als subjektive Aussage der Kollegin: „Frau ...sagt, dass, nach Ansicht von Frau ... ist, usw.“
Nun ist die Vorgesetzte der ausgeschiedenen Kollegin an den BR herangetreten und möchte Einsicht in die Stellungnahme des BR nehmen. Begründung: Der BR liefert der GL „Munition“ gegen sie, ohne dass sie die Inhalte kennt und dazu Stellung beziehen kann. Als BR wären wir aber doch allen MA verpflichtet, - und damit auch ihr.
Wir sind der Ansicht, dass wir unsere Stellungnahme nicht offen legen müssen, sondern die Personalleitung hier gefragt ist, mit der Kollegin über ihr Führungsverhalten zu sprechen.
Andererseits können wir uns ihrem Argument auch nicht 100% verschließen.
Jeder MA hat beispielsweise das Recht Einsicht in seine Personalakte zu nehmen und zu strittigen Inhalten Stellung zu beziehen. Wie ist das in diesem Fall? Wir müssen der Kollegin in sofern zustimmen, dass es Möglich ist, dass unsere GL, wenn es hart auf hart gehen sollte, früher oder später die Stellungnahme des BR mit der subjektiven Aussage der Ex-Kollegin aus den Hut zaubert, und gegen Sie verwendet.
Unsere Frage: Hat die Kollegin einen Rechtsanspruch auf Einsicht der BR-Stellungnahme? Wie beurteilt ihr die Situation?
Herzlichen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
28.08.2007 um 10:39 Uhr
Die Kollegin hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme. Ihr seht das völlig richtig: hier ist ggf. der AG gefordert
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