Chef möchte schriftliche Stellungnahme von BR Mitglied wegen Datenschutzpanne
Darf mein Geschäftsführer, nach einem Teams Gespräch, das es zu dem Vorfall schon gab, vom BR Mitglied noch zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorfall verlangen? Oder ist es besser der Aufforderung nicht nachzukommen (wegen der dann noch besseren Angreifbarkeit durch die schriftliche Niederlegung des Vorfalls)?
Hintergrund vorliegende Anhörung zur Umversetzung (99er Anhörung), und der Befragung eines Mitarbeiter aus der betroffenen Gruppe. Dabei wurden, aus Sicht des Chefs, vom BR Mitglied zu viele Details an einen Mitarbeiter der Gruppe die zu einer möglichen Versetzung in eine andere Abteilung befragt wurden preisgegeben. =》 Reduzierung der Stunden bei gleicher Entlohnung. In dem Gespräch des BRs mit einezlenen Mitarbeitern hierzu um zu prüfen ob keine Mitgleid der Gruppe benachteiligt wurde sind dem BR Mitglied Informationen zu der damit einhergehenden Arbeitszeitmodelländerung und (konkret der Reduzierung der Stunden bei gleichem Gehalt) herausgerutscht. Die Höhe des Gehalts wurde aber nicht verraten!
Wie seht Ihr das? Was sollte man hier taktisch klug tun? Aufforderung und Frist zur Stellungnahme ignorieren? Nur mündlich Antworten? Ein Schreiben verfassen und sich nur pauschal entschuldigen?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Community-Antworten (12)
14.06.2024 um 14:38 Uhr
Wie läuft das denn überhaupt technisch bei Teams ab?
Habt Ihr die Gespräche mündlich geführt, oder im Chatfenster?
Werden im Hintergrund Audiodateien geplottet, so das überhaupt von einer Datenpanne gesprochen werden kann?
14.06.2024 um 14:48 Uhr
Hallo, das Gespräch zwischen Mitarbeiter und BR hat live stattgefunden. Anschließend wurden wurden wir am nächsten Tag zu einem Teams Call zittiert. Dieses fand zwischen unserem Chef, dem Vertriebsleiter und den betroffenen BR Mitgliedern statt. Nun möchte er on Top eine schriftliche Stellungnahme hierzu.
14.06.2024 um 15:05 Uhr
Hier geht es ja eher um den Verrat von Betriebsgeheimnissen oder wie?
Die einzige Stellungnahme, die ich geben würde wäre, dass Gespräche zwischen Mitarbeiter und Betriebsräte vertraulich sind und keine Auskunft über deren Inhalt gegeben wird.
14.06.2024 um 15:32 Uhr
Das Problem ist das der Mitarbeiter sich bei der Geschäftsführung über die Bekanntgabe der sensiblen Daten beschwert hat anstelle den Mund zu halten darüber!
14.06.2024 um 16:36 Uhr
Möchtet Ihr Personen verbieten, sich zu beschweren?
Stellungnahme abgebeb und gut ist, einfach dazu stehen, daß ein Fehler passiert ist.
14.06.2024 um 16:36 Uhr
Möchtet Ihr Personen verbieten, sich zu beschweren?
Stellungnahme abgebeb und gut ist, einfach dazu stehen, daß ein Fehler passiert ist.
14.06.2024 um 16:51 Uhr
Wer weiß denn schon was danach kommt? Strafverfahren oder Kündigung? Sich selbst zu belasten, und auch noch schriftlich, ist sicher nicht das Schlauste.
14.06.2024 um 19:44 Uhr
Wo genau soll jetzt der Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegen? Genau diese Frage würde ich den AG stellen mit der Aufforderung zum ausführlichen Quellenwerweis.
15.06.2024 um 16:32 Uhr
Ich würde den Ball flach halten und nichts unternehmen. Und hoffen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
15.06.2024 um 20:46 Uhr
Also ich kann nicht ganz nachvollziehen was da passiert sein soll. Mit wem wurde sich über was unterhalten und wer hat sich beschwehrt. Die Reduzierung der Stundenzahl bei gleicher Entlohnung ist ME etwas was zwingend dem betroffenen MA mitzuteilen ist. Oder wurden Daten über einen anderen MA ausgeplaudert.
21.06.2024 um 11:41 Uhr
Was ist das bitte für eine Art&Weise in diesem Forum?
Wenn ein Fehler passiert ist, hat man dazu zu stehen. Was sollen diese Hinweise "Ball flach halten" etc.? Wenn es zur Kündigung kommt, ist es die Konsequenz der eigenen Handlung.
21.06.2024 um 12:22 Uhr
"Wenn ein Fehler passiert ist, hat man dazu zu stehen" Ist denn einer passiert?
"Wenn es zur Kündigung kommt, ist es die Konsequenz der eigenen Handlung. " Ist das in der Arbeitswelt die IST-Situation, oder doch eher die SOLL-Situation?
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