Erstellt am 22.06.2007 um 13:33 Uhr von Dummi
@schubi1
Hat sich jemand beschwert?
Guss
Erstellt am 22.06.2007 um 14:15 Uhr von schubi1
Ja, da dieser Besprechungsraum ständig von (überwiegend Nichtrauchern) genutzt wird.
Außerdem ist es meiner Ansicht nach unerheblich, ob sich da einer beschwert.
Liebe Grüße,
Steffen
Erstellt am 22.06.2007 um 15:32 Uhr von SSGG
Moin schubi1,
den AG auf die BV und §5 der ArbStättV hinweisen, dieser hat für Unterlassung zu sorgen. Der AG ist verpflichtet, zur Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Nichtraucher Maßnahmen zu treffen.
Es ist völlig egel, ob die obere Leitungsebene oder die untere Leistungsebene raucht, es ist nicht gestattet, außer in den zugelassenen Räumen.
Was raucht denn die Leitungsbene, daß diese nicht realisieren, daß ein Rauchverbot vorliegt?
Gibt es ein striktes Rauchverbot im Gebäude und Sanktionen nach Eurer BV?
Erstellt am 22.06.2007 um 15:42 Uhr von schubi1
Ein striktes Rauchverbot in den entsprechenden Räumen aber leider keine Sanktionen in der BV.
Vielen Dank und ein schönes WE.
Steffen