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Verstoß gegen BV zum Nichtraucherschhutz - was tun?

S
schubi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns gibt es eine BV zum Nichtraucherschutz, die besagt, dass in Besprechungsräumen nicht geraucht werden darf. Dem BR wird bekannt, dass bei einer Beratung der ersten Leitungsebene (keine leitenden Angestellten) größere Mengen geraucht und nicht einmal die Kippen weggeräumt wurden. Wie verhält sich der BR bei diesem Verstoß?

Vielen Dank im voraus und ein schönes WE. Steffen

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Community-Antworten (4)

D
Dummi

22.06.2007 um 15:33 Uhr

@schubi1 Hat sich jemand beschwert? Guss

S
schubi1

22.06.2007 um 16:15 Uhr

Ja, da dieser Besprechungsraum ständig von (überwiegend Nichtrauchern) genutzt wird.

Außerdem ist es meiner Ansicht nach unerheblich, ob sich da einer beschwert.

Liebe Grüße, Steffen

S
SSGG

22.06.2007 um 17:32 Uhr

Moin schubi1, den AG auf die BV und §5 der ArbStättV hinweisen, dieser hat für Unterlassung zu sorgen. Der AG ist verpflichtet, zur Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Nichtraucher Maßnahmen zu treffen. Es ist völlig egel, ob die obere Leitungsebene oder die untere Leistungsebene raucht, es ist nicht gestattet, außer in den zugelassenen Räumen. Was raucht denn die Leitungsbene, daß diese nicht realisieren, daß ein Rauchverbot vorliegt?

Gibt es ein striktes Rauchverbot im Gebäude und Sanktionen nach Eurer BV?

S
schubi1

22.06.2007 um 17:42 Uhr

Ein striktes Rauchverbot in den entsprechenden Räumen aber leider keine Sanktionen in der BV.

Vielen Dank und ein schönes WE.

Steffen

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