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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alkohol am Arbeitsplatz - Wer von euch hat schon Erfahrungen mit solchen BV gesammelt?

BIN
betriebsräte in not
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, unser Werksleiter möchte mit uns eine Betriebsvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz anstreben. Wer von euch hat schon Erfahrungen mit solchen BV gesammelt? Er will auch mit Hilfe eines Alkomats unsere Kollegen überprüfen. Wir als Betriebsrat wollen natürlich betroffenen Kollegen helfen, sie nicht in die Arbeitslosigkeit führen. Wir sins uns auch nicht sicher, ob es überhaupt, auch mit einer BV erlaubt ist irgendjemanden zu kontrollieren. Wir sind über eure Meinungen sehr dankbar.

Gruß Egon

5.31007

Community-Antworten (7)

A
Angi1

22.06.2007 um 13:10 Uhr

Hallo Betriebsräte in Not,

wir waren gerade auf einem Seminar "Alkohol und Suchtprävention am Arbeitsplatz".

Unbedingt vor Abschluss einer BV an einem solchen Seminar teilnehmen. Es sind sehr viele rechtliche Dinge zu beachten. Z.B. darf man niemanden zwingen in ein Röhrchen zu pusten. Man kann einem Betroffenen anbieten durch einen Test den Verdacht auszuräumen. Aber dies ist nur ein kleiner Punkt.

MfG Angi1

BIN
betriebsräte in not

22.06.2007 um 13:15 Uhr

Hallo Angi1, danke für Deine Antwort. Kannst Du uns bitte sagen, wo geschrieben steht dass die Kollegen nicht blasen müssen? Auch werden zwei Kollegen an einem Seminar teilnehmen. grüssle

W
Werner

22.06.2007 um 13:31 Uhr

Auszug aus der Begründung des Urteils: BAG, 23.01.1997, 8 AZR 893/95 Wegen der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf körperliche Integrität kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber weder zu einer Untersuchung seines Blutalkoholwertes noch zur Mitwirkung an einer Atemalkoholanalyse gezwungen werden (BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94)

P
Petrus

22.06.2007 um 13:55 Uhr

@BR in Not: Wo das steht? Ich würde mal aufs Grundgesetz tippen... Nicht mal die Polizei kann einen Verkehrsteilnehmer zwingen, ins Röhrchen zu pusten. (Hier wird dann gegebenenfalls ein Richter die Blutalkoholkontrolle verfügen.) Ich schätze, der ArbGeb wird auch einiges veranlassen können (arbeitsmed. Untersuchung, etc.) - was genau, lernt man vermutlich beim entsprechenden Seminar.

An Alkoholismus erkrankte Kollegen solltet ihr dringend von der Notwendigkeit einer Therapie überzeugen. In einer BV könnt ihr Euch dann ja mit dem ArbGeb zusammen Gedanken machen, wie man die Betroffenen vor einem Rückfall schützen kann (Stichwort: Alkohol auf Betriebsfesten oder als Sachprämie).

A
Angi1

22.06.2007 um 13:58 Uhr

@ Betriebsräte in Not,

das ergibt sich erstens aus dem Grundgesetz § 1 "Schutz der Menschenwürde" und zweitens für BR im § 75 Abs. 2 " Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit"

MfG

Angi1

W
Werner

22.06.2007 um 14:11 Uhr

@Angie, Art 2 Abs.2 GG (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

BIN
betriebsrät in not

22.06.2007 um 15:21 Uhr

Hallo Zusammen, wir danken euch recht herzlich für euere Hilfe und wünschen ein schönes Wochenende.

Ihr habt uns sehr geholfen und vielleicht folgen ja noch weitere Anregungen.

Grüssle

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