Freier Tag - Bedeutet dies, dass zwischen 2 Schichten mindestens 24 Stunden liegen müssen?
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Wie definiert man einen freien Tag? Bedeutet dies, dass zwischen 2 Schichten mindestens 24 Stunden liegen müssen?
Ich hoffe, dass mir jemand eine Antwort geben kann.
LG
Paulinchen
Community-Antworten (1)
21.06.2007 um 19:19 Uhr
Paulinchen, im ArbZG findet sich keine explizite Definition eines freien Tages. In meiner Kommentierung von Baeck fand ich aber unter §11, ArbZG, RN18: "c) Individueller Ersatzruhetag. Für die Beschäftigten muss zwingend ein Werktag in der Zeit von 0.00h bis 24.00h beschäftigungsfrei sein..."
Also müssen nicht zwischen zwei Schichten 24h liegen, sondern am freien Tag muss die Arbeit von 0.00h bis 24.00h ruhen.
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