Auskunftspflicht des ArbG bei AT-Angestellten zu § 99 BetrVG?
Bei uns gibt es keine Vergütungsverordnung. Es soll eine AT-Angestellte eingestellt werden (mindestens 15 % über dem höchsten Gehalt / IGM). Die Anhörung enthielt nur Angaben wie folgt: Name. Geburstdatom, Wohnort, wöchentliche Arbeitszeit und Positin (Mitarbeiterin Handelsware Bereich China). Gehalt und genaue Tätigkeitsbeschreibungen fehlen. Auch der "Fitting" Kommentare zu § 99 BetrVG half mir nicht weiter bei der Frage, ob der BR hier ein Einblicksrecht hat und seine Zustimmung bei Nichtvorlage verweigern kann.
Community-Antworten (1)
19.06.2007 um 15:49 Uhr
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