Hallo Leute,

bei uns hat der ArbG vor einigen Tagen die Standortschließung zum 31.12.09 angekündigt.
Der ArbG will auch einen Interessenausgleich machen, wobei wir noch auf dem Standpunkt sind, dass wir Sozialplanfähig sind.(Hintergrund der unterschiedlichen Meinung: ArbG hat uns im März08 via Betriebsübergang von Telekom als Callcenter "gekauft" und so auch weiter betrieben. ArbG argumentiert nun wir sind nicht sozialplanfähig weil noch keine 4 Jahre alt - müssenaber die Anwälte klären).

Kündigungen sind noch keine raus, sondern nur die Bekanntgabe bzw. das offizielle Schreiben an uns als BR mit dem "geplanten" Datum 31.12.2009
Hat ein Arbeitnehmer nun das Recht sich während der ArbZeit um die nötigen Formalitäten zu kümmenr? Besuch ArbAmt, event. Vorstellungsgespräche usw. ?