Dienstplanänderung nach Belieben des Schichtführers
Darf mein Schichtführer den Dienstplan einfach ändern so wie er möchte?uns fällt auf das er Kollegen die sich mit ihm gut verstehn bevorzugt an ruhige Arbeitsplätze verteilt die laut Dienstplan von anfang des monats eigentlich woanders arbeiten sollten..bitte helft mir,unser BR lässt uns da irgendwie im Stich..gibt es einen Paragraphen der das regelt?
Community-Antworten (1)
19.06.2007 um 17:11 Uhr
Hallo Römer,
volle Mitbestimmung.§ 87 BetrVG(DKK Rdn.84).
Gruss
Biberrat
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