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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

negative Prognose

W
Wolkenreich
Feb 2019 bearbeitet

In einer Anhörung zur krankheitsbedingten Kündigung steht, dass der Betriebsarzt eine negative Gesundheitsprognose bestätigt. Ist das in Ordnung? Seht ihr das auch so, dass es besser ist dem Betriebsarzt so wenig Information über Diagnosen wie möglich zu geben?

1.13007

Community-Antworten (7)

C
celestro

14.02.2019 um 22:03 Uhr

Wenn der Betriebsarzt den Mitarbeiter untersucht hat, warum sollte eine negative Prognosebestätigung dann nicht ggf. in Ordnung sein ?

Denke mal, es ist wie bei jedem Arzt. Je mehr Informationen, desto besser kann der seinen Job machen. Um nicht gekündigt zu werden, könnte aber ggf. das Gegenteil besser sein, ja.

R
rtjum

15.02.2019 um 09:24 Uhr

wir bei Euch BEM gelebt?

K
kratzbürste

15.02.2019 um 09:28 Uhr

Wer lässt sich schon vom Betriebsarzt untersuchen.....

K
Kjarrigan

15.02.2019 um 09:38 Uhr

Will ein AG eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, benötigt er Gründe Zum einen argumentiert er dann, dass der AN in der VErgangenheit viele Krnakheitstage hat und dem Unternehmen dadurch Kosten entstanden sind oder Aufträge leigen gebleiebn sind. Zum zweiten bedarf es der Zukunftsbetrachtung - also der Prognose das das zukünftig immer wieder vorkommt. Die wenigsten AG sind Ärzte und können das beurteilen, also schicken sie den AN zum Betriebsarzt. Ob der immer objektiv uteilt (er wird ja schließlich vom AG bezahlt) sei mal dahingestellt. Wenn der AN jetzt alles ausplaudert was er so an Krankheiten hat ist er imho selbst schuld. Der Betriebsarzt beurteilt, ob ich arbeitsfähig bin - also die Arbeit die gefordert wird erledigen kann.

Habt ihr den mal den MA gefragt, ob er überhaupt beim Betriebsarzt war, was da abgelaufen ist und natürlich ob ein BEM stattgefunden hat.

K
Köpenicker

15.02.2019 um 15:44 Uhr

Weswegen ist denn der Mitarbeiter so oft krank? Ist es die ich hab kein Bock und verlängere immer meinen Urlaub oder Wochenende Krankheit? Da brauch der Ag keinen Betriebsartzt. Ist es was anderes vieleicht, dann bezweifle ich das ein Betriebsartzt qualifiziert ist. Als Beispiel für lange Fehlzeiten Krebs, Depressionen und Diabetes und das sind nicht seine Fachbereiche. Zumal er sich die ganzen Krankenakten besorgen müsste. Glaube nur der mdk der Krankenkasse darf das.

K
Köpenicker

15.02.2019 um 16:01 Uhr

Da fällt mir noch ein, der Betriebsarzt kann sagen das ein Mitarbeiter nicht mehr geeignet ist für einen Arbeitsplatz, das hat ich auch allergische Reaktion auf einen Stoff, dann muss ein anderer Arbeitsplatz gesucht werden.

N
nicoline

15.02.2019 um 18:02 Uhr

Wolkenreich Man braucht nicht unbedingt die Diagnose, um eine negative Prognose zu stellen. Niemand kann einen zwingen, diese bekannt zu geben. Wenn man es macht, kann das Vorteile oder Nachteile haben, je nach der Lage der Dinge. Schau doch mal hier rein, da finde ich das ganze Thema ganz gut erklärt: https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/krankheitsbedingte-kuendigung.html

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