Krankheitsbedinge Kündigung Urteil BAG
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Krankheitsbedingen Kündigung bezüglich den Zeiträumen.
Das BAG sagt, dass bei 36 Monaten jedes Jahr 6 Wochen Krankheit eine Prognose aufgestellt werden kann.
Jetzt frage ich mich, was ist wenn ich im 1 Jahr 16 Tage AU,
im 2 Jahr 23 Tage
3 Jahr 50 Tage AU war wie hier die Prognose gestellt werden soll?
Community-Antworten (4)
05.10.2025 um 19:35 Uhr
"wie hier die Prognose gestellt werden soll?"
1.) den widerlichen Troll bitte ignorieren
2.) für so eine wichtige Frage lieber einen Fachmann (aka Anwalt) konsultieren
3.) die Prognose würde vermutlich negativ ausfallen, denn die Zeiträume werden ja immer länger. Aber es kommt natürlich darauf an, über wieviele Krankheiten wir reden und vieles mehr. Daher siehe Punkt 2!
Alles Gute!
06.10.2025 um 10:22 Uhr
Das BAG sagt, dass in den letzten 3 Jahren jedes Jahr die 30 Tage überschritten sein müssen, somit wäre es bei dir erst das erste Jahr. (es gibt da auch Ausnahmen, aber das berührt jetzt deine Fragestellung nicht). Wurde dir ein BEM-Gespräch angeboten? Hängen deine Erkrankungen in irgendeiner Weise mit deiner Arbeit zusammen? Was kann der Arbeitgeber ggf. tun, damit sich deine Gesundheit stabilisiert?
Ganz allgemein: Wenn sich die Krankheitstage von Jahr zu Jahr steigern, kann der Arbeitgeber von einer negativen Gesundheitsprognose ausgehen. Dies müsste man im Ernstfall vor Gericht widerlegen. Wenn da zum Beispiel ein Beinbruch dabei war, dann spricht es nicht für eine negative Prognose, wenn es aber Ausfälle wegen einer chronischen Krankheit sind, dann eher für eine negative Prognose.
06.10.2025 um 12:37 Uhr
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
08.10.2025 um 12:12 Uhr
Wichtig bei einer Prognose ist, ob die Erkrankungen in einem Zusammenhang stehen. Wir hatten hier den Fall, dass jemand innerhalb relativ kurzer zeit mehrfach erkrankt war, allerdings völlig von einander losgelöste Erkrankungen (Einmal Covid, ein komplizierter Fraktur und noch eine andere Erkrankung). Auch wenn das in der Zahl der Krankentage möglicherweise eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt hätte, da kein Zusammenhang bestand, war eine entsprechende Kündigung nicht möglich.
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