Kinderbetreuung als freiwillige soziale Leistung mitbestimmungspflichtig
Bei Einsicht in die Gehaltslisten hat unser BR entdeckt, dass mehreren Mitarbeitern freiwillige Zuschüsse zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder gewährt wurden und werden. Der BR war nicht informiert über diese Zuschüsse an die Mitarbeiter.
Außerdem wäre nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz die Gruppe der Empfänger dieser freiwilligen Leistung viel größer als die wenigen, die diese Leistungen tatsächlich erhalten haben. Können wir aufgrund der entstandenen betrieblichen Übung daraus eine Betriebsvereinbarung erzwingen, die dann für alle gilt, deren noch nicht schulpflichtigen Kinder betreut werden müssen?
Community-Antworten (4)
15.02.2019 um 09:48 Uhr
erzwingen? - eher nein Ihr könnt mit dem AG verhandlen, ob er das in einer BV transparent für alle niederlegen möchte. Das Ergebnis der Verhandlung kann aber auch sein, dass dann keiner mehr den Zuschuss bekommt. Der AG hat dann evtl. ein Problem, wenn der Zuschuß im AV steht.
15.02.2019 um 11:01 Uhr
Gibt es denn Kruterien nach denen der Arbeitgeber entscheidet, oder bekommt das jede(r) der/die danach fragt?
16.02.2019 um 00:01 Uhr
Danke für die Antworten.
- Nein, Kriterien gibt es nicht. Der BR hat erst bei einer Routine-Einsicht in die Gehaltslisten diese Zuschüsse gefunden.
- Wie von Kjarrigan vermutet und von uns jetzt erfragt:
Der AG will gar keine freiwilligen Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlen und hat dafür auch kein Budget eingeplant.
Die Konstruktion wird bei mehreren Mitarbeitern benutzt, um einen bestimmten Betrag zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu zahlen.
Beide Seiten sparen sich bei dieser Konstruktion entweder die Sozialabgaben (AG) oder die Steuern (AN)...
Es geht nach Auskunft des AG um den Zweck der Honorierung einer zusätzlichen Leistungsbereitschaft. Alle MA, die das bekommen, haben noch nicht schulpflichtige Kinder, die in der Kita betreut werden. Die Belege dafür sind vorhanden.
Aber es bekommen eben nicht alle MA, die noch nicht schulpflichtige Kinder haben. Das scheint auch nicht durchsetzbar, wenn der AG nicht will.
Es gibt keinen Anspruch in Arbeitsverträgen.
16.02.2019 um 02:10 Uhr
Zitat (auftakteule): "Es geht nach Auskunft des AG um den Zweck der Honorierung einer zusätzlichen Leistungsbereitschaft."
Na super lieber Arbeitgeber! Genau diese Kriterien sind mitbestimmungspflichtig!
Verstehe nicht wie ein BR bei dieser Auskunft nicht sofort die Steilvorlage aufnimt.
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