Bei Einsicht in die Gehaltslisten hat unser BR entdeckt, dass mehreren Mitarbeitern freiwillige Zuschüsse zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder gewährt wurden und werden.
Der BR war nicht informiert über diese Zuschüsse an die Mitarbeiter.

Außerdem wäre nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz die Gruppe der Empfänger dieser freiwilligen Leistung viel größer als die wenigen, die diese Leistungen tatsächlich erhalten haben.
Können wir aufgrund der entstandenen betrieblichen Übung daraus eine Betriebsvereinbarung erzwingen, die dann für alle gilt, deren noch nicht schulpflichtigen Kinder betreut werden müssen?