Erstellt am 15.02.2019 um 08:48 Uhr von Kjarrigan
erzwingen? - eher nein
Ihr könnt mit dem AG verhandlen, ob er das in einer BV transparent für alle niederlegen möchte. Das Ergebnis der Verhandlung kann aber auch sein, dass dann keiner mehr den Zuschuss bekommt. Der AG hat dann evtl. ein Problem, wenn der Zuschuß im AV steht.
Erstellt am 15.02.2019 um 10:01 Uhr von Pjöööng
Gibt es denn Kruterien nach denen der Arbeitgeber entscheidet, oder bekommt das jede(r) der/die danach fragt?
Erstellt am 15.02.2019 um 23:01 Uhr von auftakteule
Danke für die Antworten.
- Nein, Kriterien gibt es nicht. Der BR hat erst bei einer Routine-Einsicht in die Gehaltslisten diese Zuschüsse gefunden.
- Wie von Kjarrigan vermutet und von uns jetzt erfragt:
Der AG will gar keine freiwilligen Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlen und hat dafür auch kein Budget eingeplant.
Die Konstruktion wird bei mehreren Mitarbeitern benutzt, um einen bestimmten Betrag zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu zahlen.
Beide Seiten sparen sich bei dieser Konstruktion entweder die Sozialabgaben (AG) oder die Steuern (AN)...
Es geht nach Auskunft des AG um den Zweck der Honorierung einer zusätzlichen Leistungsbereitschaft.
Alle MA, die das bekommen, haben noch nicht schulpflichtige Kinder, die in der Kita betreut werden. Die Belege dafür sind vorhanden.
Aber es bekommen eben nicht alle MA, die noch nicht schulpflichtige Kinder haben.
Das scheint auch nicht durchsetzbar, wenn der AG nicht will.
Es gibt keinen Anspruch in Arbeitsverträgen.
Erstellt am 16.02.2019 um 01:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (auftakteule):
"Es geht nach Auskunft des AG um den Zweck der Honorierung einer zusätzlichen Leistungsbereitschaft."
Na super lieber Arbeitgeber! Genau diese Kriterien sind mitbestimmungspflichtig!
Verstehe nicht wie ein BR bei dieser Auskunft nicht sofort die Steilvorlage aufnimt.