Erstellt am 08.03.2007 um 12:03 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
in meinen Augen ist diese sehr wohl Mitbestimmungspflichtig.
§ 87 BetrVG
10.Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Ich lese das so, das das einführen einer Überstundenpauschale eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung ist.
Ok aber evtl sieht das ja jemand anders.
Viele Grüße
Erstellt am 08.03.2007 um 12:19 Uhr von Pudel
hallo wichtelmännchen und an alle anderen
es geht nicht um die einführung. es gibt schon länger eine überstundenpauschale bei uns. Das problem ist das, dass wir ein neuer BR sind und so etwas noch nicht gehabt haben. Nun sagt der AG es gibt schon seit jahren diese zulage für gewisse AN.
Der AG sagt auch noch dies ist jetzt keine mitbestimmung mehr sondern sogar eine betriebliche übung und eine freiwillige leistung des AG.
Was oder wie sollen wir uns jetzt verhalten??
Wer weiß Rat???
Gruß
Pudel