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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenpauschale eine freiwillige Leistung des AG ????

P
Pudel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

kurz und bündige Frage. Ist eine Überstundenpauschale eine freiwillge Leistung des AG oder eine Mitbestimmungspflichtige Maßnahme durch den BR.

Unser AG behauptet er müsse nicht den BR Fragen weil dies eine freiwillige Leistung sei. Wer kann Helfen???

Gruß Pudel

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Community-Antworten (2)

W
Wichtelmaennchen

08.03.2007 um 13:03 Uhr

Hallo, in meinen Augen ist diese sehr wohl Mitbestimmungspflichtig.

§ 87 BetrVG 10.Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

Ich lese das so, das das einführen einer Überstundenpauschale eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung ist.

Ok aber evtl sieht das ja jemand anders.

Viele Grüße

P
Pudel

08.03.2007 um 13:19 Uhr

hallo wichtelmännchen und an alle anderen

es geht nicht um die einführung. es gibt schon länger eine überstundenpauschale bei uns. Das problem ist das, dass wir ein neuer BR sind und so etwas noch nicht gehabt haben. Nun sagt der AG es gibt schon seit jahren diese zulage für gewisse AN.

Der AG sagt auch noch dies ist jetzt keine mitbestimmung mehr sondern sogar eine betriebliche übung und eine freiwillige leistung des AG.

Was oder wie sollen wir uns jetzt verhalten??

Wer weiß Rat???

Gruß Pudel

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