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Funktionszulage per Betriebsvereinbarung?

N
Neu0815
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben eine bv, in der wir für Mitarbeiter, die flexibel zwischen 2 Abteilungen springen für die zeit dieser "springertätigkeit" eine Funktionszulage vereinbart. Nun einige Monate nach Abschluss ist unserer Geschäftsleitung eingefallen, dass wir mit dem Abschluss dieser bv gegen 77.3 BetrVG verstossen.. Wie seht ihr das

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

14.02.2019 um 14:46 Uhr

Also ich sehe das nicht so wie euer AG, hier wird eine Tätigkeit entlohnt die über den normalen tariflichen Rahmen hinausgeht. Hier wird ganz explicit die Springerfunktion zusätzlich vergütet.

K
Kjarrigan

14.02.2019 um 14:53 Uhr

Ihr seid also Tarifgebunden. WAs steht denn in dem Tarifvertrag zu den Springertätigkeiten? Zudem könnt ihr natürlich prüfen, ob die AV die Springertätigkeit abdecken oder ob unter Umständen jedesmal eine Versetzung vorliegt. Dan hätte der AG namlich jedesmal einen erheblich Mehraufwand. Wie mich hört es sich an als ob der AG die Annehmelichkeiten der "Springerei" behalten möchte, aber dafür natürlich nicht dafür zahlen möchte.

P
Pjöööng

14.02.2019 um 14:54 Uhr

Was steht denn dazu in Eurem Tarifvertrag?

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