Erstellt am 14.02.2019 um 13:46 Uhr von rtjum
Also ich sehe das nicht so wie euer AG, hier wird eine Tätigkeit entlohnt die über den normalen tariflichen Rahmen hinausgeht. Hier wird ganz explicit die Springerfunktion zusätzlich vergütet.
Erstellt am 14.02.2019 um 13:53 Uhr von Kjarrigan
Ihr seid also Tarifgebunden. WAs steht denn in dem Tarifvertrag zu den Springertätigkeiten?
Zudem könnt ihr natürlich prüfen, ob die AV die Springertätigkeit abdecken oder ob unter Umständen jedesmal eine Versetzung vorliegt. Dan hätte der AG namlich jedesmal einen erheblich Mehraufwand.
Wie mich hört es sich an als ob der AG die Annehmelichkeiten der "Springerei" behalten möchte, aber dafür natürlich nicht dafür zahlen möchte.
Erstellt am 14.02.2019 um 13:54 Uhr von Pjöööng
Was steht denn dazu in Eurem Tarifvertrag?