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Urlaub Samstag bis Samstag?

HR
Herr Rossi
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage zum Thema Urlaub. Heimbetrieb (Behindertenbereich), Grundlage 5Tage Woche, 24/7-Schichtbetrieb, kein Tarifrecht. Ein Mitarbeiter hat Urlaub gebucht von Samstag bis Samstag. Eine allgemeine Regelung (keine BV) besagt, dass man sich bei einer Woche Urlaub (Mo-Fr) EIN freies Wochenende - vorher oder hinterher - aussuchen kann. In dem vorliegenden Fall verlangt der Arbeitgeber, den vorhergehenden Freitag zusätzlich Urlaub zu nehmen, da er sonst nicht frei geben könne. Der Arbeitnehmer um den es sich handelt ist Teilzeitkraft (20h) - es wäre in der Praxis überhaupt kein Problem, dem AN frei zu geben.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

14.02.2019 um 11:42 Uhr

Wenn dem AN die Anwendung der bestehenden Regelung nicht gewährt wird, kann er sich bei Euch beschweren und Ihr "einschreiten".

Da aber niemand Eure "allgemeine Regelung" kennt und Sie scheinbar nicht mal als BV nieder gelegt ist, kann wohl niemand weiter helfen.

J
Jannipa

14.02.2019 um 12:20 Uhr

Hm, allgemeine Regelung... Was soll das sein und wie lange gibt es die bereits?

N
nicoline

14.02.2019 um 19:52 Uhr

Ich verstehe gar nicht, dass man diese Frage verstehen kann. Was hat der Freitag mit der anderen Regelung zu tun und worum geht es nun um frei da er sonst nicht frei geben könne. oder um Urlaub den vorhergehenden Freitag zusätzlich Urlaub zu nehmen Kopf schüttel.

J
Jannipa

15.02.2019 um 10:15 Uhr

Mo. - So. FREI = 5 Urlaubstage, Sa. - FR. FREI = 5 Urlaubstage, Fr. - So. FREI = 1 Urlaubstag

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