Erstellt am 11.02.2019 um 21:24 Uhr von celestro
Eher nicht. Wenn 2 Teams da umstellen, sind wir wohl eher im Rahmen der kollektivrechtlichen Regelungen unterwegs und somit ist der BR zu beteiligen.
Erstellt am 12.02.2019 um 08:11 Uhr von Bully2209
Diese Frage stellt sich eigentlich gar nicht, da dies Gestzlich geregelt ist....
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
Dies gilt für ALLE tariflichen Mitarbeiter. Eigentlich muss der BR sogar jeden einzelnen Schichtplan absegnen!
Erstellt am 12.02.2019 um 08:20 Uhr von Cyber99
Wenn es bei Euch eine BV zum Thema Arbeitszeit, siehe §87 Abs.1 2. gibt, dann stellt diese eine höherrangige Rechtsnorm als der Arbeitsvertrag dar. Allerdings muss die BV dem Günstigkeitsvergleich standhalten, d. h. die BV darf nicht schlechter sein als die individualvertragliche Regelung.
Falls es bei Euch keine BV zu diesem Thema gibt, solltet Ihr schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber in Verhandlung treten und eine solche abschließen. Da seid Ihr natürlich voll in der Mitbestimmung, die sich auch nicht aushebeln lässt. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr dann nichts Schlechteres verhandelt, als das, was der Arbeitgeber individualvertraglich vor hat.
Vertrauensarbeitszeit darf man mit einer gewissen Skepsis betrachten. Es gibt zwar gute Beispiele bei denen das funktioniert, häufig wird Vertrauensarbeitszeit aber dazu missbraucht noch mehr Leistung aus den Mitarbeitern herauszuquetschen. Oft führt es dazu, dass Mitarbeiter mit Arbeit zugeschüttet werden oder aus reinem Pflichtgefühl Überstunden leisten, die bei diesem Modell aber nicht vergütet werden.