Hallo Mitstreiter,

hier mal eine Allgemeine Frage die evtl. bald wieder auf uns zukommen könnte:

Durch eine schlechte Auftragslage kam es bei uns in den letzten Jahren öfters zu Kurzarbeit. Unser AG vertritt die Ansicht, dass er im Recht ist, wenn er von den AN verlangt, den Jahresurlaub auf ein gewisses Maß nehmen zu müssen..... Bsp.: Ab Juli wir Kurzarbeit "gefahren" für ca. 3 Monate (Keine Vollkurzarbeit sondern 2Wochen arbeiten, 2 Wochen zu Hause). Hier vertritt der AG die Ansicht, die MA hätten ja dann genug Freizeit und um die Kurzarbeit genehmigt zu bekommen müssen alle von der Kurzarbeit betroffenen MA den Jahresurlaub auf 20 oder 15 Tage abbauen - also Zwagsurlaub.

Wir sind der Meiung, dass dies nicht rechtens ist, weil doch eigentlich der AN über seinen Urlaub frei verfügen kann, wenn es die betriebliche Lage zulässt, oder liegen wir da falsch????
Wäre nicht schlecht, wenn hier einer ein gesetz zur Hand hätte, die unsere Meinung unterstützt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Greetz Sullen