Kurzarbeit und Urlaub?
Hallo Mitstreiter,
hier mal eine Allgemeine Frage die evtl. bald wieder auf uns zukommen könnte:
Durch eine schlechte Auftragslage kam es bei uns in den letzten Jahren öfters zu Kurzarbeit. Unser AG vertritt die Ansicht, dass er im Recht ist, wenn er von den AN verlangt, den Jahresurlaub auf ein gewisses Maß nehmen zu müssen..... Bsp.: Ab Juli wir Kurzarbeit "gefahren" für ca. 3 Monate (Keine Vollkurzarbeit sondern 2Wochen arbeiten, 2 Wochen zu Hause). Hier vertritt der AG die Ansicht, die MA hätten ja dann genug Freizeit und um die Kurzarbeit genehmigt zu bekommen müssen alle von der Kurzarbeit betroffenen MA den Jahresurlaub auf 20 oder 15 Tage abbauen - also Zwagsurlaub.
Wir sind der Meiung, dass dies nicht rechtens ist, weil doch eigentlich der AN über seinen Urlaub frei verfügen kann, wenn es die betriebliche Lage zulässt, oder liegen wir da falsch???? Wäre nicht schlecht, wenn hier einer ein gesetz zur Hand hätte, die unsere Meinung unterstützt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.
Greetz Sullen
Community-Antworten (7)
13.06.2007 um 14:59 Uhr
Hallo,
§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
ich denke das sollte ein bisschen helfen PS in der Regel ist dieses Handbuch mit Kommentierung die Grundausstattung eines BR`s.
Viele Grüße
13.06.2007 um 15:05 Uhr
@ Wichtelmaennchen
vielen Dank für deine Antwort.
Klaro haben wir die Grundausstattung. Ist mir nur leider zu wenig ;-) Wir würden unserem AG viel lieber ein gesetzesauszug vorlegen, in dem beschrieben ist, dass über den Jahresurlaub ALLEINE der AN verfügen kann, vorausgesetzt, dass es die ARBEITSlage zulässt. Ein Arbeitsrichter a.D. gab mir den Tipp, dass der AG unrecht hat und er dies nur bewerkstelligen könnte in dem er einen Betriebsurlaub machen würde. Leider vergaß ich, Ihn um einen geeigneten Gesetztesentwurf zu fragen schäm
13.06.2007 um 15:11 Uhr
Moin,
macht doch einen Termin zur Rechtsberatung!
13.06.2007 um 15:22 Uhr
Hallo Sullen,
schau dir bitte dazu auch im SGB III ab § 169 bis § 179 zum Thema Kurzarbeit an.
MfG Angi1
13.06.2007 um 15:24 Uhr
Haloo Sullen, möchte Dir auch noch ein paar Tipps geben.
1 . Im Bundesurlaubsgesetz sind die Urlaubsgrundlagen geregelt ! am besten besorgst Du Dir einmal ein Exemplar "ArbG " = Arbeitsgesetze .. dort sind alle wichtigen Gesetze drin... auch das Kug (Kurzarbeitsgeld ) ( kann Dir gerne ein älteres Exemplar zusenden ) 2 . Erhält der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur Lohn und Gehaltszuschüsse, die an bestimmte Auflagen gebunden sind. ( Resturlaub usw ) 3. Wir hatten mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung für die Kurzarbeit geschlossen. Dort ist (fasst ) alles geregelt.. auch wie mit dem Urlaub verfahren wird. Eins solltest Du noch bedenken, wenn der Arbeitnehmer während der Kuzarbeit Urlaub nimmt, bekommt er seinen vollen Lohn für diese Zeit.. wogegen bei reiner Kurzarbeit nach ner komplizierten Formel nur ca 60 % von der Arbeitsagentur erstattet werden ! Fazit: Alles bedenken..und ne Betriebsvereinbarung verhandeln und abschliesen!
13.06.2007 um 15:52 Uhr
@ Angi1: das werde ich mir auch gleich mal rein ziehen - danke!
@ Perseus: Danke für die ausführliche Antwort.
zu 1. diesen Schinken haben wir - leider finde ich um BUrlG nicht DEN gewünschten Eintrag bzw. Auszug zu 2. die Sachlage kenne ich noch nicht, da wir ein sehr junges Team sind und wir uns vorher schlau machen wollten. In der Vergangenheit war es so, dass der AG von den AN verlangte, den Urlaub auf z.b. 15 Tage abzubauen (also Zwangsurlaub) mit der Begründung, dass Sie ja während der Kurzarbeit genügend Freizeit hätten. Somit liegt hier, auf Grund Deiner Beschreibeung, nahe, dass der AG mit der Arbeitsagentur einen, für den AG "güngsitgeren", Deal getroffen hat........ Dies ist in unseren Augen aber nicht ganz in Ordnung, weil die AN ja wohl nichts dafür können, wenn der AG auf Grund Sturheit und Null-Investitions-Bereitschaft keine Aufträge mehr an Land ziehen kann...... ODER????? zu 3. es ist sehr einleuchtend, dass der AN das normale Gehalt bekommt wenn er während der Kurzarbeit Urlaub nimmt, leider will ja unser AG dass DAVOR Urlaub genommen wird......... also wird es sich wohl eher um Deinen Punkt 2 handeln........
vielen Dank für Eure Hilfe
13.06.2007 um 17:55 Uhr
§170 (4) Nr.2 SGB III hilft weiter...
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