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Frage zur Einsicht von Gehaltslisten

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TobiPaw
Feb 2019 bearbeitet

Frage zur Einsicht von Gehaltslisten

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Community-Antworten (8)

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TobiPaw

11.02.2019 um 16:17 Uhr

Hallo sorry bin neu hier. Also wir sind ein BR in der Grösse von 5 Personen nun würden wir gerne in die Gehaltslisten schauen um die ausschüttung einer Prämie zu errechnen. Da ich als Vorsitzender zeitlich begrenzt bin wollten wir per Beschluss alle 5 Mitglieder bestimmen, damit dann 2 von uns die Einsicht vornehmen können. Nun blockt uns der AG das dies nicht rechtens wäre. Bevor ich nun ein Anwalt konsultiere wollte ich hier mal nachhorchen. Lg und danke für die Antworten.

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samira

11.02.2019 um 16:23 Uhr

Der BRV und der stellv. können den Einblick vornehmen. An Zeit mangelt es dir/euch nicht. Wenn deine Arbeit liegen bleibt - ist das nun mal so.

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takkus

11.02.2019 um 16:47 Uhr

Der BRV und der stellv. können den Einblick vornehmen- steht gleich wieder wo genau??

"...... in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen." -> siehe § 80 Abs. 2 zweiter Halbsatz.

C
celestro

11.02.2019 um 16:50 Uhr

"Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen."

Trifft hier, da 5er Gremium aber nicht zu. ;-)))

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takkus

11.02.2019 um 16:59 Uhr

Mist- ich hab "BA in der Grösse von 5 Personen" gelesen. Sorry.

Dann der BRV oder nach § 27 Abs. 2 BetrVG andres legitimiertes Betriebsratsmitglied. Nicht zwangsläufig nur der Stellvertreter. (Fitting §80 BetrVG RN 71)

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TobiPaw

11.02.2019 um 17:23 Uhr

Danke für die Antworten. Kann mir wer sagen ob der Vorsitzende auch ein anderes Mitglied bestimmen darf. z.B. stellv.+ anderes BR Mitglied So als kleiner Ausschuss.

Es stellt sich mir so in Paragraph 27 Abs. 3 dar.

C
celestro

11.02.2019 um 18:03 Uhr

"Kann mir wer sagen ob der Vorsitzende auch ein anderes Mitglied bestimmen darf."

Nein, denn:

"(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen."

heißt "der BR" entscheidet, nicht der BRV. ;-)))

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