Sollarbeitszeit
Wir vom Betriebsrat sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung für Stunden fertig zu stellen. In dieser wollen wir die Sollarbeitszeit von 40Std/Woche festlegen. Da aber in unserer Firma bei ungefähr 100 Mitarbeitern 50 verschiedene Arbeitsverträge vorhanden sind, kam die Frage, was mit den Mitarbeitern ist, die einen 190Std/Monat oder mehr Vertrag haben, ohne Wochensollzeit. Hat der Chef dann ein Recht das Festgehalt zu kürzen, da die Mitarbeiter weniger Arbeiten müssen oder wie ist dort die Rechtsgrundlage. Hoffe mir können ein paar Leute diesbezüglich helfen.
Community-Antworten (2)
11.02.2019 um 16:25 Uhr
Die Anzahl der zu leidtenden Stunden sind entweder im Arbeitsvertrag geregelt, oder werden von den Gewerkschaften für ihre Mitglieder mit den Arbeitgeber(verbände)n ausgehandelt.
Ein Betriebsrat hat da nichts mitzukamellen! Aber auch rein gar nichts!
11.02.2019 um 16:26 Uhr
"§ 77 Abs. 3 BetrVG:
(3) 1Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. 2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
und die Wochenarbeitszeit wird normalerweise durch Tarifvertrag geregelt. Sofern Ihr also keine Öffnungsklausel nutzen könnt, dürft Ihr die Wochenarbeitszeit NICHT durch BV regeln.
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