Erstellt am 11.02.2019 um 15:25 Uhr von Pjöööng
Die Anzahl der zu leidtenden Stunden sind entweder im Arbeitsvertrag geregelt, oder werden von den Gewerkschaften für ihre Mitglieder mit den Arbeitgeber(verbände)n ausgehandelt.
Ein Betriebsrat hat da nichts mitzukamellen! Aber auch rein gar nichts!
Erstellt am 11.02.2019 um 15:26 Uhr von celestro
"§ 77 Abs. 3 BetrVG:
(3) 1Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. 2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
und die Wochenarbeitszeit wird normalerweise durch Tarifvertrag geregelt. Sofern Ihr also keine Öffnungsklausel nutzen könnt, dürft Ihr die Wochenarbeitszeit NICHT durch BV regeln.