Wiedereingliederung Langzeitkranker - Was für Rechte hat der Betriebsrat in so einem Fall?
Haben folgende Situation: Langzeitkranker (psychische Belastung,15Mon) soll wiedereingegliedert werden. Soll aber gleich wieder 8 Stunden arbeiten. Wir als Betriebsrat haben Bedenken. Was für Rechte hat der Betriebsrat in so einem Fall? ev.§ Angabe!
Community-Antworten (2)
13.06.2007 um 15:40 Uhr
Hallo Nick-Trick,
siehe dazu im SGB IX den § 84 Abs. 2.
Mfg Angi1
13.06.2007 um 16:23 Uhr
Hallo Angi1, vielen Dank für deine Antwort. Habe gerade herausgefunden, das durch das SGB IX §84 Abs. 2. in Verbindung mit §93 der BR wohl das Recht hat mitzubestimmen. Vielen Dank noch mal. Mfg. Nick-Trick
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