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Wiedereingliederung Langzeitkranker - Was für Rechte hat der Betriebsrat in so einem Fall?

N
nick-trick
Jan 2018 bearbeitet

Haben folgende Situation: Langzeitkranker (psychische Belastung,15Mon) soll wiedereingegliedert werden. Soll aber gleich wieder 8 Stunden arbeiten. Wir als Betriebsrat haben Bedenken. Was für Rechte hat der Betriebsrat in so einem Fall? ev.§ Angabe!

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

13.06.2007 um 15:40 Uhr

Hallo Nick-Trick,

siehe dazu im SGB IX den § 84 Abs. 2.

Mfg Angi1

N
nick-trick

13.06.2007 um 16:23 Uhr

Hallo Angi1, vielen Dank für deine Antwort. Habe gerade herausgefunden, das durch das SGB IX §84 Abs. 2. in Verbindung mit §93 der BR wohl das Recht hat mitzubestimmen. Vielen Dank noch mal. Mfg. Nick-Trick

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