Wahl heute und Langzeitkranker vergessen
Hallo, unsere BR Wahl ist heute und es wurde ein Langzeitkranker Arbeitnehmer vergessen. Kann man dies noch ausbügeln?
Community-Antworten (3)
08.04.2026 um 16:12 Uhr
Was heißt "vergessen"? Wurde er gar nicht über die Wahlen informiert, fehlt er im Wählerverzeichnis? War der WV überhaupt bekannt, dass dieser MA überhaupt langzeit erkrankt war?
Die Frage ob die Wahl anfechtbar sein wird gehtam Ende immer damit zusammen, ob diesen Fehler die Wahl so hätte beeinflüssen können, dass es ein anderes Ergebnis gegeben hätte? Geht es hier nur um einen MA, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht die Wahl für unwirksam erklären würde. Betrifft es hier aber eine ganze Gruppe von MA die die Wahl im Ergebnis durchaus anders hätten aussehen lassen können, wird es eine andere Sache.
Die Frage wird sein, wer geht tatsächlich zum Arbeitsgericht um die Wahl anzufechten?
08.04.2026 um 17:37 Uhr
"Geht es hier nur um einen MA, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht die Wahl für unwirksam erklären würde."
Wenn der MA 2 weitere MA findet, um die Wahl anzufechten und kund tut, das er hätte kandidieren wollen, würde ich eher davon ausgehen, DAS die Wahl wiederholt werden muss.
"Kann man dies noch ausbügeln?"
Jein! Man könnte einen Boten mit den Wahlunterlagen zu ihm schicken. Aber das wäre nur für diese Person und nur für das aktive Wahlrecht.
09.04.2026 um 11:53 Uhr
@celestro daher ist ja die Frage, was unter vergessen hier zu verstehen ist. Wenn er nur keine Briefwahlunterlagen bekommen hat ist was anderes als wenn ihm sein passives Wahlrecht nicht ermöglicht wurde
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