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§37.6 im Freiblock angewendet

G
GioSchi#
Feb 2019 bearbeitet

In meinem Freiblock auf einer 2tägigen Tagung über §37.6 gewesen. Verfallen die 2 Tage frei? Wenn nicht, nach welchen § kriege ich diese 2 tage zurück?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

11.02.2019 um 15:09 Uhr

Nach § 37 Abs 3 BetrVG bekommst du einen Ausgleich.

G
GioSchi#

11.02.2019 um 15:53 Uhr

Das hatte ich auch so gelesen im Betr.VG. Wollte dieses nochmal hinterfragen. Vielen Dank für die Antwort.

S
Skorpion68

11.02.2019 um 19:37 Uhr

Da, gehe ich nur mit, wenn die Tagung nicht während der Arbeitszeit möglich gewesen wäre, da BR-Tätigkeit grundsätzlich erstmal ein Ehrenamt ist. Wenn nicht anders möglich, also Arbeitszeit.

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