§37.6 im Freiblock angewendet
In meinem Freiblock auf einer 2tägigen Tagung über §37.6 gewesen. Verfallen die 2 Tage frei? Wenn nicht, nach welchen § kriege ich diese 2 tage zurück?
Community-Antworten (3)
11.02.2019 um 15:09 Uhr
Nach § 37 Abs 3 BetrVG bekommst du einen Ausgleich.
11.02.2019 um 15:53 Uhr
Das hatte ich auch so gelesen im Betr.VG. Wollte dieses nochmal hinterfragen. Vielen Dank für die Antwort.
11.02.2019 um 19:37 Uhr
Da, gehe ich nur mit, wenn die Tagung nicht während der Arbeitszeit möglich gewesen wäre, da BR-Tätigkeit grundsätzlich erstmal ein Ehrenamt ist. Wenn nicht anders möglich, also Arbeitszeit.
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