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Betriebsvereinbarung

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zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, habe eine Frage zum Thema Betriebsvereinbarung. Wir haben mit der GL 2011 eine BV über die Regelung eines Arbeitszeitkontos vereinbart. Im März diesen Jahres haben wir eine Regelungsabsprache vereinbart,das diese BV bis Jahresende 2014 nicht mehr angewendet wird und eine Übergangsregelung angewendet. Frage: Wenn wir ab 1.1.2015 zu keiner Neuregelung kommen , gilt dann die BV von 2011 weiter.?

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Community-Antworten (3)

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paula

01.07.2014 um 12:53 Uhr

kenne die BV natürlich jetzt nicht genau und was in der Regelungsabrede steht. Wenn nichts weitergehendes vereinbart wurde und die BV nicht vielleicht vorsichtshalber schon gekündigt wurde, gilt die alte BV weiter.

Wie du siehst ist es schwierig die Frage eindeutig zu beantworten, wenn man nicht alle Infos hat

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zuckertuete

01.07.2014 um 12:59 Uhr

In der Regelungsabsprache ist vereinbart, die BV von 2011 soll durch eine Neuregelung ersetzt werden.

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gironimo

01.07.2014 um 13:47 Uhr

Eine Regelungsabsprache ist eben keine BV. Aus meiner Sicht läuft die BV (schon jetzt) unverändert weiter. Dies wird insbesondere dann spannend, wenn ein AN z.B. morgen Rechte aus dieser BV geltend macht.

Aber vielleicht steht ja auf Eurer Absprache nur Regelungsabsprache drüber und es ist eine BV drin. Da würde ich doch noch einmal den Text genau prüfen.

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