Hallo Leute, habe eine Frage zum Thema Betriebsvereinbarung.
Wir haben mit der GL 2011 eine BV über die Regelung eines Arbeitszeitkontos vereinbart.
Im März diesen Jahres haben wir eine Regelungsabsprache vereinbart,das diese BV bis Jahresende 2014 nicht mehr angewendet wird und eine Übergangsregelung angewendet.
Frage: Wenn wir ab 1.1.2015 zu keiner Neuregelung kommen , gilt dann die BV von 2011 weiter.?