Erstellt am 01.07.2014 um 10:53 Uhr von paula
kenne die BV natürlich jetzt nicht genau und was in der Regelungsabrede steht. Wenn nichts weitergehendes vereinbart wurde und die BV nicht vielleicht vorsichtshalber schon gekündigt wurde, gilt die alte BV weiter.
Wie du siehst ist es schwierig die Frage eindeutig zu beantworten, wenn man nicht alle Infos hat
Erstellt am 01.07.2014 um 10:59 Uhr von zuckertuete
In der Regelungsabsprache ist vereinbart, die BV von 2011 soll durch eine Neuregelung ersetzt werden.
Erstellt am 01.07.2014 um 11:47 Uhr von gironimo
Eine Regelungsabsprache ist eben keine BV. Aus meiner Sicht läuft die BV (schon jetzt) unverändert weiter. Dies wird insbesondere dann spannend, wenn ein AN z.B. morgen Rechte aus dieser BV geltend macht.
Aber vielleicht steht ja auf Eurer Absprache nur Regelungsabsprache drüber und es ist eine BV drin. Da würde ich doch noch einmal den Text genau prüfen.