Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Zuständigkeit der JAV.
Bei uns beginnen jetzt wieder die Bewerberauswahlverfahren zur Ausbildung. Dabei werden Auswahlrichtlinien angewendet (sind in einer Betriebsvereinbarung geregelt) und die Auswahl der Bewerber erfolgt durch ein Auswahlgremium. Danach werden diese ausgewählten Bewerber dem Betriebsrat zu vorgelegt.
Inwieweit diese Betriebsvereinbarung korrekt angewendet wird, kann der Betriebsrat bisher nicht kontrollieren, da er an den Bewerbergesprächen nicht teilnehmen darf.
Weiterhin wurde unserer JAV die Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen untersagt, mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Erfordernisse und das sich die Zuständigkeit ausschließlich auf bereits angestellte jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende bezieht. Der JAV würde kein Informations- ,Beratungs- oder Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Aufnahme von Jugendlichen in die Ausbildung zustehen, so die Meinung der Personalleiterin!!
Liegt Sie da richtig? Wie ist das in anderen Unternehmen geregelt?