Im Betrieb fand kürzlich eine Begehung von der Berufsgenossenschaft statt. Sie monierten, dass einige Kollegen im Bereich der Flurförderfahrzeuge keine Sicherheitsschuhe getragen haben. (Der Betrieb stellt diese Schuhe zur Verfügung und es gab auch hierzu regelmäßig Unterweisungen). Nun hat unser GF die Chance genutzt und eine Dienstanweisung ausgearbeitet, mit Androhung von Disziplinarmaßnahmen, wenn diese Schuhe nicht getragen werden. Der GF argumentiert, dass der BR keine Mitbestimmung hat, da es sich hierbei nicht um die Arbeitsordnung handelt, sondern um eine Erbringung der Arbeitsleistung. Meine Frage nun: Haben wir eine Mitbestimmung bei der Dienstanweisung und auf welchen § können wir uns berufen. Vielen Dank