Nachteile durch Schicht und Freiwechsel - Anspruch auf Ausgleich?
Hallo zusammen. In unserem Betrieb sollen Schichten getauscht werden. Dadurch erhalten einige Kollegen ein Mehr an freien Tagen, wogegen andere einige Tage in diesem Jahr zusätzlich erbringen müssen. Haben diese Kollegen einen Anspruch auf Ausgleich? Wenn ja, nach welchem Gesetz kann dieser Anspruch begründet werden.
Community-Antworten (3)
13.06.2007 um 01:55 Uhr
Hallo Desperado,
das Gesetz heißt BetrVG, §87 Abs 1.2 und beiinhaltet ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des BR in "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"
Wie und was ihr daraus macht -- ist Sache der BV.
13.06.2007 um 09:55 Uhr
@Desperado Entscheidende Frage: Wer tauscht die Schichten? AG oder AN?
13.06.2007 um 15:43 Uhr
Der Schichttausch wird vom AG angeordnet.
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