Hallo zusammen.
In unserem Betrieb sollen Schichten getauscht werden. Dadurch erhalten einige Kollegen ein Mehr an freien Tagen, wogegen andere einige Tage in diesem Jahr zusätzlich erbringen müssen. Haben diese Kollegen einen Anspruch auf Ausgleich? Wenn ja, nach welchem Gesetz kann dieser Anspruch begründet werden.