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Nachteile durch Schicht und Freiwechsel - Anspruch auf Ausgleich?

D
Desperado
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. In unserem Betrieb sollen Schichten getauscht werden. Dadurch erhalten einige Kollegen ein Mehr an freien Tagen, wogegen andere einige Tage in diesem Jahr zusätzlich erbringen müssen. Haben diese Kollegen einen Anspruch auf Ausgleich? Wenn ja, nach welchem Gesetz kann dieser Anspruch begründet werden.

4.16503

Community-Antworten (3)

H
hans

13.06.2007 um 01:55 Uhr

Hallo Desperado,

das Gesetz heißt BetrVG, §87 Abs 1.2 und beiinhaltet ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des BR in "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"

Wie und was ihr daraus macht -- ist Sache der BV.

K
Kölner

13.06.2007 um 09:55 Uhr

@Desperado Entscheidende Frage: Wer tauscht die Schichten? AG oder AN?

D
Desperado

13.06.2007 um 15:43 Uhr

Der Schichttausch wird vom AG angeordnet.

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