W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit, Schicht

G
Giulia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind ein junger BR und hätten gerne auskunft zum Thema Mehrschichtzuschläge. Unser Betrieb wird über ein halbes Jahr, sieben Tage die Woche dreischichtig arbeiten.

Gibt es gesetzliche Regelungen über Mehrschichtzuschläge?

Leider haben wir keinen Tarifvertrag.

Wie hoch können wir den Zuschlag bei der GL ansetzen?

4.90802

Community-Antworten (2)

B
biberrat

12.06.2007 um 11:25 Uhr

Hallo Giulia,

wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um Änderung der Arbeitzeit.

§ 87(1) 2 BetrVG. volle Mitbestimmung.

Will der Arbeitgeber die Arbeitszeit ändern könnt Ihr Vorschläge für einen Zuschlag machen.Die Höhe liegt in Eurem Ermessen.

"Eine Hand wäscht die Andere".

Gruss

Biberrat

P
pit47

12.06.2007 um 13:20 Uhr

Hallo Guilia, der AG hat für die während der Nachtzeit geleisteten Stunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zu gewähren.

Siehe auch Arbeitszeitgesetz § 6.

Ihre Antwort