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Urlaub abgelehnt - 4 wochen zu lang

K
KfBM
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wollte mal eure Meinung dazu hören:

Ich arbeite teilweise im Personalwesen und unser Lagerist hat mir heute berichtet, dass sein Urlaub abgelehnt wurde. Er arbeitet seit 28 Jahren im Unternehmen und dies sei ihm noch nie passiert.

Wir haben nun nämlich einen neuen Produktionsleiter und dieser hat ihm den Urlaub verweigert.

Es handelt sich um 4 Wochen Sommerurlaub - ich muss zugeben, dass ist viel, weil wir ein mittelständisches Unternehmen sind & Ersatzpersonal meist Mangelware ist.

Zu Beginn des Jahres habe ich im Auftrag ein Schreiben für die Abteilungsleiter erstellt. Darin steht geschrieben, dass man nicht mehr als 3 Wochen beanspruchen soll. Aber auch, dass der Abteilungsleiter für die Planung und Genehmigung verantwortlich ist. Der AL hat zugestimmt und alle Anträge letztendlich dem Produktionsleiter übergeben. Er hat den Antrag abgelehnt, mit dem Bezug auf die 3 Wochen.

Aber wir nennen uns einen ‚Familienbetrieb‘ und zählen kaum 80 MA. Und er arbeitet seit 28 Jahren bei uns. Wäre es dann nicht richtig, den Urlaub zu genehmigen, wenn der Abteilungsleiter sagt, er findet eine Vertretung?

Sollte ich den Produktionsleiter evtl. darauf aufmerksam machen und darum bitten, den Antrag zu genehmigen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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Community-Antworten (7)

AM
alter Mann

08.02.2019 um 19:16 Uhr

Hallo KfBM, habt Ihr einen Betriebsrat? Der wäre auch im Einzelfall beim Urlaub in der Mitbestimmung. Abgesehen davon, dass ich keinen Zusammenhang sehe zwischen der langen Betriebszugehörigkeit und dem Urlaubswunsch, liegt der Arbeitgeber bei Euch m.E. falsch:

Aus § 7 BUrlG: (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ..." Ein einfaches: "Wir genehmigen keinen Urlaub über 3 Wochen" reicht da nicht aus.

"(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. ... " Auch hier also schon vom Gesetzgeber eine deutliche Position zugunsten Eures Mitarbeiters.

L
LaunAn

08.02.2019 um 19:36 Uhr

Hallo Wann hat Er in eingereicht nach Abgabe des Urlaubsantrag [ zum beispiel 25.11.18 ab da 6 Wochen lang . Wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit sich nicht meldet ist der Urlaub genemigt auch wenn ein neuer Produktionsleiter da ist

B
BRHamburg

08.02.2019 um 21:02 Uhr

Wo hast du den das her?

M
Moreno

08.02.2019 um 21:52 Uhr

Na wenn man gekündigt werden mõchte fährt man einfach in den Urlaub! AlterMann was steht denn in den Punkten.....aber mindestens 12 Werktage. Also zwei Wochen. Wenn der AG die vier Wochen ablehnt ist der Gang zum Betriebsrat die beste Variante wenn der weiss wie man damit umgeht, nur bitten ist oft da zu wenig :-)

K
kratzbürste

09.02.2019 um 09:14 Uhr

Der hausgemachte Personalmangel ist keine Notsituation. Ich würde den AG auch darauf hinweisen, dass der Urlaubsgrundsatz "höchstlänge des Urlaubs" auch mitbestimmungspflichtig ist.

AM
alter Mann

10.02.2019 um 11:38 Uhr

Jaja, Moreno, da steht mindestens 12 Werktage. Aber das doch nur, wenn die Teilung des Urlaubs notwendig ist. Und bisher haben wir hier dazu keine stichhaltigen Argumente des AG gelesen. Und ganz klar: Wer ohne Genehmigung in den Urlaub fährt, kann die Kündigung in der regel gleich selbst einreichen.

M
Moreno

10.02.2019 um 12:05 Uhr

AlterMann der AG wird schon Argumente haben warum 4 Wochen am Stück nicht möglich sind. Wenn der BR den AG nur bittet wird sich daran nichts ändern.

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