Anpassung BO auf neues AGG Gesetz - GL möchte den Treuebonus (beim Eintritt ins Rentenalter bekommt jeder Kollege 100 EUR pro Jahr Betriebszugehörigkeit) STREICHEN Verstoß gegen AGG?
Hallo zusammen, unsere Geschäftsleitung möchte die Betriebsordnung im Bezug auf das neue AGG Gesetz anpassen. Die Geschäftsleitung möchte den Treuebonus (beim Eintritt ins Rentenalter bekommt jeder Kollege 100 EUR pro Jahr Betriebszugehörigkeit) STREICHEN !!
Meine Frage: Verstösst dies gegen das AGG (§1 Benachteiligung wegen des Alters)
Vielen Dank für die Unterstützung ..
Community-Antworten (4)
17.01.2007 um 12:39 Uhr
@hg0506 Das AGG sehe ich hier nicht vorrangig. Höchstens dann, wenn ein "junger, dauerhafter EU'ler" gegen die Ungleichbehandlung klagen würde.
Aber ich würde es eher mit dem § 87 BetrVG halten...
17.01.2007 um 12:54 Uhr
moin hg,
es werden ja wohl eher die benachteiligt, die vor ablauf des rentenalters in die grube hüpfen (sorry bergmann!)
dieser bonus scheint mir eine vergütung zu sein, die der AG freiwillig zahlt. diese zahlung ergibt sich wohl nicht aus einem gesetz tarifvertrag etc. sondern aus der BO... also habt ihr wie kölner (long time no see!) schon schrob mitbestimmung aus dem 87er.
ich würde aber an deiner stelle unbedingt prüfen, ob hier nicht eine betriebliche übung, also eine sogenannte konkludente willenserklärung des AG gegenüber dem AN vorliegt...
gruß, packer
17.01.2007 um 15:33 Uhr
bloß wenn der AG es streichen möchte wird es etwas schwer mit der mitbestimmung....
18.01.2007 um 11:47 Uhr
@ paula wohl wahr wohl wahr... aber so is das im leben eben :)
es wird wohl darauf hinaus laufen obs so eine betr. übung ist...
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