Auszahlung Weihnachtsgeld - Zählt das zu 'Betrieblicher Übung'?
Wenn ein Teil des Weihnachtsgeldes in den vergangenen 5 Jahren bereits im Mai ausbezahlt wurde, um beispielsweise eine Direktversicherung (Gehaltsumwandlung aus Sonderzahlung) bedienen zu können - ergibt sich daraus ein rechtlicher Anspruch aus betrieblicher Übung?
Hintergrund: In unserem Konzern wurde die Lohnbuchhaltung zentralisiert, und nun soll das wegen zu hohem Verwaltungsaufwand nicht mehr möglich sein. Die Mitarbeiter müssten (und so ist es bei der letzten Gehaltsabrechnung passiert) einen Teil des Versicherungsbeitrags praktisch aus eigener Tasche zahlen, denn das Urlaubsgeld allein reicht nicht für den nötigen Halbjahresbetrag.
Community-Antworten (3)
08.06.2007 um 13:30 Uhr
@Sternburg Bzgl. der Direktversicherung werdet Ihr doch sicherlich eine BV haben, oder?
Auch würde ich als BR mit dem AG sofort ins Gespräch kommen (§87 Abs. 1 Nr.4 BetrVG?)...
08.06.2007 um 13:50 Uhr
Eine BV existiert dazu leider nicht, und das Gespräch mit dem AG ist schon fest 'terminiert' ;-) - wir sind grad dabei, uns schlau zu machen.
08.06.2007 um 13:58 Uhr
@Sternburg Das man die Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen muss wenn man die Direktvers. aus Sonderzahlungen bedient , endet am 31 12 08. Der Vorteil ist dann hinfällig. Warum verteilt ihr die Zahlungen nicht einfach so auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld das es wieder passt?
Hat euer AGdenn vorher nichts gesagt&
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