Wenn ein Teil des Weihnachtsgeldes in den vergangenen 5 Jahren bereits im Mai ausbezahlt wurde, um beispielsweise eine Direktversicherung (Gehaltsumwandlung aus Sonderzahlung) bedienen zu können - ergibt sich daraus ein rechtlicher Anspruch aus betrieblicher Übung?

Hintergrund: In unserem Konzern wurde die Lohnbuchhaltung zentralisiert, und nun soll das wegen zu hohem Verwaltungsaufwand nicht mehr möglich sein. Die Mitarbeiter müssten (und so ist es bei der letzten Gehaltsabrechnung passiert) einen Teil des Versicherungsbeitrags praktisch aus eigener Tasche zahlen, denn das Urlaubsgeld allein reicht nicht für den nötigen Halbjahresbetrag.