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Anschnallpflicht im LKW?

B
bitawie19
Okt 2025 bearbeitet

Hallo Unser LKW Fahrer wurde erwischt als er ohne Gurt gefahren. Jetzt soll er 30 Euro Strafe zahlen und genau das sieht er nicht ein. Er ist der meinung das müsste der AG bezahlen. Aber er ist doch für sein handeln in dem Fall selbst verantwortlich oder? Was meint Ihr denn? Es gibt doch eine Gurtpflicht seit 1992.

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Community-Antworten (8)

M
Matze24

08.06.2007 um 12:07 Uhr

Hallo Bitawie19,

hier gibt die StVO deutliche Auskunft. Sollte eine Anschnallmöglichkeit fehlen, wäre der Fahrzeughalter hinzuzuziehen. Ab das scheint ja nicht das Problem zu sein. Auch von der Steuer absetzen ist nicht mhr möglich...

K
Kölner

08.06.2007 um 12:15 Uhr

@bitawie19 Ich kenne AG, die geben einem AN, der im firmeneigenen LKW trotz gesetzlicher Pflicht NICHT angeschnallt ist, eine zusätzliche Abmahnung...

W
Waschbär

08.06.2007 um 12:37 Uhr

Kölner,

so ein AG könnte ich sein ! Gurt Muffel ! sind Out ! Und Gefährden ihren Arbeitsplatz !

L
Lotte

08.06.2007 um 13:02 Uhr

Kölner, Waschbär, solche AG sollten aber dann auch eine Abmahnung erteilen, wenn z.B. die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird, wenn DP nicht rechtzeitig vorgelegt werden, wenn BRM von ihren Vorgesetzten genötigt werden, betriebsbedingt den Sitzungen fernzubleiben...

...obwohl ich die Abmahnung gerechtfertigt fände.

H
happy

08.06.2007 um 13:14 Uhr

Ich denke das Fehlverhalten ist eindeutig persönlicher Natur also muss der Fahrer zahlen. Scherzmodus an Sonst will der Fahrer auch noch Tickets wg. zu schnellem Fahren ersetzt bekommen Scherzmodus aus Ich bin selber jahrelang LKW gefahren und war mir klar was in meiner Verantwortung liegt: Gurtpflicht, Beachtung der Gesetze und Vorschriften und auch Kontrolle des Fahrzeuges. Der AG sollte den Fahrer/ die Fahrer mal entsprechend informieren.

N
Nico281158

20.10.2025 um 21:38 Uhr

Wer meint im lkw ohne Gurt fahren zu können weil er meint das er im lkw aufgrund dessen Größe sicherer als im pkw sitzt sei einmal der gurtschlitten des DVR zu empfehlen. Das verwarnungsgeld ist von ihm alleine zu zahlen. Kommt es aber noch in diesem Zusammenhang noch zu einem Unfall wird es für den Fahrer extrem teuer. Zum einen kann die Versicherung aufgrund einer obliegenheitspflichtverletzung den Schaden am eigenen lkw nur teilweise erstatten. Zum anderen könnte er auch seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren. Der Arbeitgeber ist aber auch in der Pflicht da er den Fahrer zu überwachen muss. Ein verstoss hiergegen würde eine organisationspflichtverletzung auslösen die ebenfalls ein nicht unerheblichliches bussgeld nach sich ziehen kann

C
celestro

21.10.2025 um 01:07 Uhr

ob das nach über 18 Jahren noch jemanden interessiert?

M
Muschelschubser

21.10.2025 um 10:27 Uhr

Wie lange hat es wohl gedauert, diesen Beitrag aus der Versenkung herauszuholen?

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