Ich bin LKW-Fahrer (Logistik aber kein Fernverkehr), meine Arbeitszeit beginnt und endet im Werk, in meinem spärlichen AV steht nur der AN ist als LKW-Fahrer angestellt und wird nach näherer Anweisung der Betriebsleitung beschäftigt und ist verpflichtet auch andere zumutbare Arbeiten zu verrichten. Ich arbeite seit 15 Jahren dort und es gibt schon mal Überstunden aber noch nie Übernachtungen, davon war auch noch nie die Rede bis jetzt, ich soll im Auftrag meiner Firma für eine andere Firma nun den Begleit-LKW mit deren Geräten welche diese zur Arbeitsausführung brauchen machen. Diese Firma ist aber nicht nur in ganz Deutschland tätig sondern auch teilweise im Ausland. Dies würde für mich bedeuten, dass ich unter Umständen nun nicht mehr täglich ins Werk und nach Hause komme.
Mein Chef meint dass das mit meinem AV abgegolten ist und es sein Direktionsrecht erlaube mich hierfür zu beschäftigen. Ich habe auch bei unserem Betriebsrat um Rat ersucht, dieser meinte aber dass das schon seine Richtigkeit hätte. Bitte Ihr Betriebsräte da draussen ist dem wirklich so, muss ich das akzeptieren ?
Peter