Der neue Arbeitsvertrag für die Lkw-Fahrer (Werksfahrer) soll folgende Änderungen beinhalten:

- Anstelle von Stundenlohn sollen die Fahrer Gehalt beziehen. Und zwar bemessen an der
gesetzlich geregelten Maximal-Arbeitszeit von 208 Stunden monatlich.

Ist hier die reine Fahrzeit der Lkw-Fahrer gemeint ?- Das hieße: zirka 9,5 Stunden pro
Tag ( 22 Arbeitstage im Monat). Wie ist die Bereitschaft (z. B. Wartezeiten beim Kunden)
bzw. das Stehen im Stau) gesetzlich geregelt?
Unser Chef ist nicht bereit, Bereitschaft bzw. das Stehen im Stau zu bezahlen? Hat er
hiermit juristischen Rückhalt?

Danke im Voraus !!

Poohbear