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Willkürlicher Überstundenabbau?

W
Wolli1000
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neue gewählter Betriebsrat. (erstmalig). Hier die Frage: Kann der Arebitgeber Überstunden, die die Arbeitnehmer angesammelt haben, diese Überstunden WILLKÜRLICH!!! abbauen lassen, also den Arbeitnehmer ohne Absprache einsetzen oder muss der Überstundenabbau mit dem Betriebsrat bzw. und/oder mit dem Arbeitmnehmer abgesprochen werden?

Hier ersteinmal vielen Dank vorab für eine Antwort :-)

5.03605

Community-Antworten (5)

K
Kölner

08.06.2007 um 10:52 Uhr

@Wolli1000 Wenn das nicht in einem TV oder gar AV geregelt ist, solltet Ihr zügig mit dem AG in Verhandlungen über eine BV treten.

W
Wolli1000

08.06.2007 um 11:07 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Müssen wir uns wirklich schnellstens drum kümmern. Danke noch mal:-)

K
Kölner

08.06.2007 um 11:13 Uhr

@Wolli1000 In dieser BV solltet Ihr feste Regelungen treffen. Z.B.:

  • Ganze Tage und nicht freie Stunden abbauen
  • Zusammenhängende Tage
  • Anhang an den Urlaub
  • Höchstgrenzen
  • Anmeldefrist für den Abbau
  • ...

Könnte eine Menge Arbeit machen!

A
Angi1

08.06.2007 um 14:52 Uhr

@ alle

im Fitting zu § 87 BetrVG RN 149

" Der Abbau von Überstunden, also das Gegenteil der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit, ist nicht mitbestimmungspflichtig. Das gilt nicht für die vorzeitige Beendigung vereinbarter Sonderschichten. Denn dabei geht es um den Schutz der Arbeitnehmer, die im Vertrauen auf eine angeordnete Sonderschicht bereits über ihre Freizeit disponiert haben."

MfG Angi1

BT
betriebliche trübung

08.06.2007 um 20:59 Uhr

danke, angi1

@wolli1000: dann macht eine bv zum thema überstunden-aufbau und klärt dort direkt den überstunden-abbau.

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