Darf der Betriebsrat eine BV abschließen, in denen wöchentliche Arbeitszeiten von max. 45 Stunden angeordnet werden? Die zusätzliche Zeit läuft in Konten.
Es existiert bei uns kein Tarifvertrag, wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert. Die einzelvertragliche Arbeitszeit liegt bei 40 Wochenstunden an 5 Tagen. Es handelt sich um Büroarbeit ohne Schichten (oder Ähnlichem). Überstunden werden derzeit in einem Konto gesammelt, aus dem der MA in Absprache mit dem Vorgesetzten abfeiern (Stundenweise / Tageweise) oder ausbezahlen lassen kann. Das Konto kann beliebig viele Stunden enthalten.
Die GL möchte gerne den Abschluss einer BV in denen ein Konto mit max. 200 Stunden und min. -200 Stunden eingeführt wird. Dieses Konto soll in der Verantwortung der GL liegen, und nur auf deren Anordnung gefüllt / abgebaut werden können. Die Konten sollen durch Anordnen von einer höheren Regelarbeitszeit (also z.B. 45 Stunde / Woche) gefüllt und durch Anordnen einer geringeren Arbeitszeit (z.B. 35 h/Woche) geleert werden. Das bisherige Gleitzeitkonto soll auf +20 / -20 Stunden reduziert werden und dient dazu Abweichungen von der angeordneten Wochenarbeitszeit aufzufangen. Wenn die Obere Grenze erreicht ist, sollen die Stunden verfallen. Die Änderung der Wöchentlichen Regelarbeitszeit darf für den ganzen Betrieb oder kleinere Gruppen (evtl. bis hin zu Einzelnen) erfolgen. Die Änderung kann einzelnen Tage oder mehrere Monate betragen.
Kann der BR zusammen mit der GL eine solche BV abschließen, oder wird die einzelvertragliche Zustimmung der MA benötigt?
Community-Antworten (7)
07.06.2007 um 16:01 Uhr
Kann schon. Ein klassischer Fall von §87Abs.1 Ziff. 2,3 BetrVG. Ich würde aber den Vorgesetzten keinen Freibrief ausschreiben!
07.06.2007 um 16:31 Uhr
Das könnte aber bedeuten, dass die Arbeitszeit für ein halbes Jahr oder länger auf 45 Stunden angehoben wird. Ist das wirklich nur eine Veränderung der Lage der Arbeitszeit? Auch unter "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" hätte ich etwas weniger drastische Regelungen verstanden. Viele MA die derzeit 40 Wochenstunden arbeiten (und nur freiwillig mehr) sehen einen großen Nachteil darin, wenn Ihnen plötzlich 45 angeordnet werden können.
07.06.2007 um 16:46 Uhr
Deswegen meint ja Frank B auch, daß Ihr dem AG keinen Freibrief auf die alleinige Gewalt über die Änderung der Arbeitszeiten ausschreiben sollt.
Gebt den Mitarbeitern Eigenverantwortung, lasst Ihnen Freiheit, die Arbeitszeit (in Grenzen) selbst festzulegen. Da könnt Ihr als BR bei der Ausarbeitung der BV ein ganzes Stück bewegen - je nach Einstellung des Arbeitgebers kann das aber auch ein ganzes Stück (Überzeugungs-)Arbeit sein.
07.06.2007 um 20:33 Uhr
@Dogan: wenn ich immer wieder lese" wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert" und GL möchte Zeitkorridore, mal wieder 45 std /woche für ein halbes Jahr bei Bürojob!! Nicht gewerkschaftlich organisiert sag ich selber schuld.
und "dieses Konto soll in der Verantwortung der GL liegen" wie bitte ???
Wenn im AV 40 Stunden steht, dann werde ich doch als BR doch nicht hergehen
und es noch schlechter machen. Bin ich Vertretet der GL oder der Belegschaft ?
Warum möchte GL dies, das ist immer zu hinterfragen ? Seit ihr extrem Saisonabhängig und verkauft Weihnachtsbäume ?
Die Bedenken der MA bei 45 stunden/W. sind mehr als berechtigt.
Ich würde es bleiben lassen da eine BV abzuschließen!
07.06.2007 um 21:12 Uhr
@Konrad Zumal wieder über einen AV-Änderung reden... ...da ist der BR sowieso nicht mit beschäftigt!
08.06.2007 um 08:45 Uhr
@Kölner Wenn aber die Arbeitsvertragliche Arbeitszeit bei 40h/Wo bleibt und der AG "nur eine vorübergehende Anhebung" der Arbeitszeit möchte, dann siehe oben. ;-)
08.06.2007 um 10:54 Uhr
@Frank B :-))
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