Betriebvereinbarung Abschließen
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
Unser Betriebsrat möchte mit der Geschäftsleitung eine Betriebvereinbarung zum Thema "BEM" abschließen.
Jetzt ist es aber so das es schon eine GBV zum Thema "BEM" Zeit Jahren gibt. Welche aber nicht Ordnungsgemäß zur Anwendung an unseren Standort kommt.
Frage :
Kann der BRD eigentlich noch eine BV abschließen ?
Was ist dabei zu beachten ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
Community-Antworten (10)
05.08.2016 um 22:56 Uhr
Tach auch, Was genau ist BEM ?
05.08.2016 um 23:29 Uhr
BEM - Betriebliches Einliederungsmanagement.
06.08.2016 um 00:48 Uhr
Wenn die BV bei Euch nicht ordnungsgemäß zumr Anwendung kommt, könnt Ihr ja darauf bestehen. Ich verstehe jetzt gerade nicht, warum dazu eine neune BV notwendig sein sollte?
06.08.2016 um 01:54 Uhr
...... oder, was soll in der anders geregelt werden.
Grundsätzlich könnt ihr das Thema auf betrieblicher Ebene regeln. Wenn es aber nur darum geht, die bestehende BV zur Anwendung zu bringen, erscheint es mir einfacher den Rechtsweg zu gehen.
06.08.2016 um 14:43 Uhr
Hattet ihr das Thema an den GBR delegiert? Ansonsten ist die bestehende BV eh das Papier nicht wert auf dem sie steht
06.08.2016 um 20:35 Uhr
Hallo Der Betriebsrat hat diese GBV nicht an den GBR deligiert. Diese GBV hat nach Standortübernahme schon existiert.
Wir möchten jetzt das auch Betriebebene regeln.
07.08.2016 um 05:06 Uhr
Hallo zusammen, je nach Wortlaut der GBV könnte sie durchaus rechtsgültig sein und eine einzelne BV überwiegen. Es macht durchaus Sinn ein BEM im Gesamtbetrieb einheitlich zu gestalten. Lediglich das BEM Team sollte sinnvoller Weise betrieblich zusammen gestellt sein...
Wenn der AG hier gegen eine GBV verstößt, bleibt der übliche Rechtsweg...
07.08.2016 um 15:14 Uhr
Aus sinnvoll lässt sich noch lange nicht zwingend erforderlich im Sinne von 50 BetrVG ableiten. Ich bleibe bei meiner Auffassung
08.08.2016 um 09:41 Uhr
Die aber so nicht richtig ist.
Macht es Sinn dieses einheitlich zu regeln, was bei einem BEM durchaus der Fall ist, hat ein AG das Recht, diese auch mit dem GBR abzuschließen, bzw. einen derartigen Abschluss sogar zu fordern. Das liegt auch nicht in der Entscheidungskompetenz eines örtlichen BR.
08.08.2016 um 20:30 Uhr
mit deiner Meinung stehst du aber recht alleine da. Es bleibt dabei. Es geht um zwingend erforderlich und nicht darum was vielleicht Sinn macht.
Ich halt es da eher nach: LAG Düsseldorf Az. 9 TaBV 129/12
Die Einigungsstelle hatte dann als Vorfrage die Zuständigkeit klären und auch hier wurde trotz Matrix und Co eine eindeutige Zuständigkeit des BR gesehen
Verwandte Themen
42 Stunden Woche; Betriebsrat möchte auf Wunsch der Geschäftsleitung in einer Betriebvereinbarung die 42 Stunden Woche ohne Lohnausgleich festschreiben - zulässig?
Wir haben folgende Fragen: 1. In meinem Arbeitsvertrag ist die 40 Stunden Woche festgeschrieben. Einen Tarifvertrag gibt es in unserer Firma zur Zeit nicht. Unser Betriebsrat möchte auf Wunsch der G
Pflegezeitgesetz und die Bezahlung?
huhuu zusammen unsere gl will unbedingt eine betriebsvereinbarung mit unserem br abschließen. das pflegezeitgesetz gewährt im § 2 abs. 1 PflegeZG jedem beschäftigten das recht, einen nahen ange
Betriebsvereinbarung
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, unser AG hat Betriebvereinbarung zur Flex. Arbeitszeit gekündigt. Bestandteil derer ist auch eine Wochensollarbeitszeit von 40 Stunden unterteilt in die tägli
BV Erreichbarkeitsbereitschaft - Kann man so eine BV überhaupt abschließen?
Liebe Kollegen, da es bei uns in letzter Zeit viel Streß mit Vorfällen bzgl. Sonn- und Feiertagsarbeit kam, will unsere GF jetzt eine BV zur Erreichbarkeitsbereitschaft abschließen. Also "arbeitsfrei
Mitnahme der betriebl. Altersversorgung auf neuen Arbeitsplatz möglich?
Liebe Kluge, ich hoffe auch in dieser Frage wieder Hilfe von Euch zu bekommen: MA hat beim letzten AG einen Vertrag über betriebl. Altersversorgung bei Versicherung X abgeschloßen. Dieser Vertrag lie