Erstellt am 05.08.2016 um 20:56 Uhr von Challenger
Tach auch,
Was genau ist BEM ?
Erstellt am 05.08.2016 um 21:29 Uhr von Brsibel
BEM - Betriebliches Einliederungsmanagement.
Erstellt am 05.08.2016 um 22:48 Uhr von alterMann
Wenn die BV bei Euch nicht ordnungsgemäß zumr Anwendung kommt, könnt Ihr ja darauf bestehen. Ich verstehe jetzt gerade nicht, warum dazu eine neune BV notwendig sein sollte?
Erstellt am 05.08.2016 um 23:54 Uhr von gironimo
...... oder, was soll in der anders geregelt werden.
Grundsätzlich könnt ihr das Thema auf betrieblicher Ebene regeln. Wenn es aber nur darum geht, die bestehende BV zur Anwendung zu bringen, erscheint es mir einfacher den Rechtsweg zu gehen.
Erstellt am 06.08.2016 um 12:43 Uhr von ganther
Hattet ihr das Thema an den GBR delegiert? Ansonsten ist die bestehende BV eh das Papier nicht wert auf dem sie steht
Erstellt am 06.08.2016 um 18:35 Uhr von Brsibel
Hallo
Der Betriebsrat hat diese GBV nicht an den GBR deligiert.
Diese GBV hat nach Standortübernahme schon existiert.
Wir möchten jetzt das auch Betriebebene regeln.
Erstellt am 07.08.2016 um 03:06 Uhr von Globus
Hallo zusammen,
je nach Wortlaut der GBV könnte sie durchaus rechtsgültig sein und eine einzelne BV überwiegen. Es macht durchaus Sinn ein BEM im Gesamtbetrieb einheitlich zu gestalten. Lediglich das BEM Team sollte sinnvoller Weise betrieblich zusammen gestellt sein...
Wenn der AG hier gegen eine GBV verstößt, bleibt der übliche Rechtsweg...
Erstellt am 07.08.2016 um 13:14 Uhr von ganther
Aus sinnvoll lässt sich noch lange nicht zwingend erforderlich im Sinne von 50 BetrVG ableiten. Ich bleibe bei meiner Auffassung
Erstellt am 08.08.2016 um 07:41 Uhr von Brabacone
Die aber so nicht richtig ist.
Macht es Sinn dieses einheitlich zu regeln, was bei einem BEM durchaus der Fall ist, hat ein AG das Recht, diese auch mit dem GBR abzuschließen, bzw. einen derartigen Abschluss sogar zu fordern.
Das liegt auch nicht in der Entscheidungskompetenz eines örtlichen BR.
Erstellt am 08.08.2016 um 18:30 Uhr von ganther
mit deiner Meinung stehst du aber recht alleine da. Es bleibt dabei. Es geht um zwingend erforderlich und nicht darum was vielleicht Sinn macht.
Ich halt es da eher nach: LAG Düsseldorf Az. 9 TaBV 129/12
Die Einigungsstelle hatte dann als Vorfrage die Zuständigkeit klären und auch hier wurde trotz Matrix und Co eine eindeutige Zuständigkeit des BR gesehen