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Stundenabzug

L
Letti
Feb 2019 bearbeitet

Wir erhalten seit neuestem die Feiertage doppelt bezahlt, dafür werden uns die für diesen Tag fälligen Arbeitstunden vom Zeitkonto abgezogen. Also bei 7 Stunden täglich, waren dies 14 Stunden an Weihnachten. Ist dies zulässig?

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Community-Antworten (1)

A
Adalhelm

07.02.2019 um 20:55 Uhr

Nein ist es nicht. Feiertage sind bezahlt frei.

Die doppelte Bezahlung ist eine versteckte Auszahlung von Überstunden und dieses ist auch nicht so einfach zulässig. Gibt es eine BV zum Arbeitszeitkonto?

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