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Unberechtigter Stundenabzug / Betriebsratswahlkandidat - was kann man tun?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ans Forum,

einem Kollegen wurden nach Ankündigung der Geschäftsführung geleistete Arbeitszeit in unentgeltlich geleistete Arbeit umgewandelt, da Unzufriedenheit mit dem Arbeitsergebnis vorlag. Der Kollege hat sich eindeutig nichts zu schulden kommen lassen oder es lagen Versäumnisse vor. Offensichtlich ist der GF aufgestossen, das der aufgeführte Kollege für die anstehende Betriebsratswahl kandidiert. Wer kann helfen und was kann man tun, um die abgezogenen Stunden wieder zurückzubekommen? Vielen Dank für die Infos ans Forum vorab.

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Community-Antworten (2)

P
pit47

20.03.2006 um 09:02 Uhr

Hallo Maria, handelt es sich um Überstunden (Mehrarbeit) oder um vertragliche Arbeitszeit nach einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zu Mehrarbeit ?

Wenn es sich um nicht angeordnete Mehrarbeit oder vom BR nicht genehmigte Mehrarbeit handelt, hat der Kollege schlechte Karten.

Wenn es sich aber um angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit handelt, sollte der Kollege die Bezahlung dieser Mehrarbeit bei der GF anfordern und gegebenenfalls beim Arbeitsgericht einklagen.

Auch wenn es sich um normale Arbeitszeit handelt sollte der Kollege sich wie oben verhalten.

K
Kölner

20.03.2006 um 09:48 Uhr

@pit46 Das was Du schreibst trifft ja nicht den Punkt. Es geht um geleistete Arbeit, von der man ausgehen kann, dass sie zu vergüten ist; es gibt allerdings ein schlechtes Ergebnis (aus Sicht der GF), und damit will selbiger keine Vergütung gewähren.

Fazit: § 612 und 614 BGB i.V. mit § 242 BGB § 619a BGB greift insofern nicht, als dass sich der Dienstvertragnehmer nur zur bestmöglichen Leistung verpflichtet, diese aber natürlich nicht immer garantieren kann, da sonst ja jede Ausschussware vom AN bezahlt werden müsste.

Es könnte dennoch notwendig sein, dass dem AG/GF mal § 612a BGB zitiert wird, wenn die Annahme von Maria stimmt, dass dem GF die BR-Kandidatur "aufgestossen" ist. Prost!

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