Guten Tag,
hier folgt ein kurzfristig ergebener Sachverhalt, der in unserer morgigen Sitzung besprochen werden soll.

Darf der Arbeitgeber die Bewerbungen und folglich die Möglichkeit einer Einstellung von Verwandten/Bekannten von bereits angestellten Mitarbeitern grundsätzlich ablehnen?

Oder liegt hier eine Ungleichbehandlung vor? Wie wäre hier die Gesetzesgrundlage?

Aus älteren Tagen sind beispielsweise zwei Brüder in der Verwaltung beschäftigt, lediglich Neueinstellungen werden bei Verwandten oder Bekannten von Mitarbeitern direkt abglelehnt.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus,

Gruß, Lolindir