Erstellt am 05.06.2007 um 14:28 Uhr von Konrad
Hallo Jenny
Überstunden oder Mehrarbeit ist das ideale „Steuerelement“ des BR, denn Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig siehe § 87 Abs.1 Nr.3. BetrVG.
Der AG kann nicht einfach Überstunden ohne BR anordnen oder zulassen.
Zuviel Überstunden auf Dauer verhindert Beschäftigung und Neueinstellung.
Am besten regelt das Genehmigungsverfahren wie und wann in Form einer Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 07.06.2007 um 14:32 Uhr von Lenny
Konrad
Der rest vom BR sagt das wir keine MBR mehr einhohlen können weil das schon seit jahren nicht gemacht wurde (Betriebliche Übung ??)
Darf der AG das sagen ? BR bekommt keine Überstunden zu gesicht weil er sie damals auch nicht sehen wollte ?
Auch wurde mir gesagt das es zu viel Arbeit macht (Überstunden in die MBR !)
Wenn ich viele und Gute Argumente habe dann könnte ich viele von meinem BR überzeugen, aber dafür brauche ich etwas hilfe von euch !
Vielen Dank , immer hin seit ihr nicht so wie die meinen.
Erstellt am 07.06.2007 um 15:55 Uhr von betriebliche trübung
das recht auf mitbestimmung nach § 87 BetrVG kann man nicht verwirken.
Erstellt am 07.06.2007 um 16:14 Uhr von Lenny
betriebliche trübung
Wie macht ihr das denn so ? Wie ist der aufwand ? habt ihr Verhahren dafür ?
Erstellt am 07.06.2007 um 16:25 Uhr von betriebliche trübung
in den fällen, in denen man sich im § 87 BetrVG befindet, man hat als BR immer das recht, mit dem AG in Verhandlungen zu treten. selbst, wenn bereits eine BV abgeschlossen worden ist (denn diese könnte man kündigen, wenn es sinn macht, auch wenn sie nachwirkung hat). was diese vermeintliche betriebliche übung betrifft: sie kann auf keinen fall dem BR die mitbestimmungsrechte nehmen und was das vorgehen betrifft, wenn keine einigung zu stande kommt: da greift der absatz 2:
...
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
der spruch der einigungsstelle entspricht dann einer betriebsvereinbarung.
Erstellt am 07.06.2007 um 16:32 Uhr von Lotte
Lenny,
ich glaube, dass Euer Problem nicht darin liegt, dass darüber gestritten werden müsste, ob Ihr ein MBR habt, das habt Ihr unzweifelhaft.
Dein Problem wird sein, dass die anderen BRM eigentlich gar kein MBR wollen, da es zuviel Aufwand bedeuten könnte.
Könntet Ihr mal eine FB zum Thema machen?
Erstellt am 07.06.2007 um 16:41 Uhr von Lenny
Lotte
FB ??????????
Ist der aufwand denn so hoch wie die Freigestellten sagen ?
Es würde der Belegschaft ja helfen , da wir hier viele Überstunden haben ! (Pflegeheim) !
Von unseren 13 BRMs wollen nur die 3 Freien nicht die MBR die nicht Freigestellten sind alle so wie ich neu und unsicher was richtig ist und was nicht , na ja und einige die Reden nur "ausserhalb" der Runde ! Aber sollte ich viel in Petto haben dann machen die mit und wir könnten die Freien über stimmen !
Erstellt am 07.06.2007 um 16:55 Uhr von Lotte
Lenny,
FB = Fortbildung
Das kommt ganz darauf an, was Ihr wollt. Jede Stunde zu genehmigen ist im Pflegebereich kaum möglich. Strukturen zu schaffen und Absprachen zu treffen, die ein Ansteigen der Überstunden ins Bodenlose verhindern, ist sinnvoll und gar nicht so aufwändig.
Aber das Thema ist sehr komplex und im Pflegebereich besonders. Drum macht erst eine gute Schulung, denn Ihr fangt bei Überstunden an und seid dann schnell bei Dienstplangestaltung und Arbeitszeit im allgemeinen und im besonderen.
Holt Euch jemanden Gutes ins Haus, der eine Inhouse Schulung mit Euch macht.
Erstellt am 07.06.2007 um 17:00 Uhr von lenny
Lotte
Das klingt alles toll , aber wie soll ich ein Seminar durch bekommen wen es geblockt wird ? vom Hartenkern ?
Ein paar Modelle würden mir mehr helfen . Wie Wann und in welchen umfang hohlt ihr euch die überstunden rein ??