Abmahnung durch Brücketag
Hallo, bin neu hier und weiß nicht ob das so richtig ist wie mein Chef das handhabt! Der Tag nach Himmelfahrt/Vatertag war bei uns ein Brückentag, denn sollten wir letzte Woche, in einer Nachtschicht raus arbeiten( 6 Tage Woche/Samstag ). Nun war ich aber am 30.04 - 13.05 krankgeschrieben. Hab daraufhin mit meinen Vorarbeiter gesprochen, das ich, theoretisch nicht kommen brauch/muss?! Weil ich ja wie gesagt krankgeschrieben war und ich an denn Tag so oder so nicht kann! Nun hat er aber gesagt, er würde es nicht schön finden , wenn ich denn Tag nicht da bin! Kein, ist ok oder sonstiges. Bin dann zum Produktionsleiter gegangen, weil ich dachte er könnte mir eine direkte Aussage machen. Hab ihn alles erzählt, das ich über Himmelfahrt krank war, dass ich theoretisch nicht denn Tag raus arbeiten brauch?! Aber dass ich da so oder so nicht kann. Er hat daraufhin gesagt, er möchte nicht über den Kopf meines Vorarbeiter entscheiden. Also kam ich bei beiden auf kein Nenner! In der besagten Nacht bin ich zu Hause geblieben! Hab dann am Montag eine Abmahnung bekommen! In der steht: leider sehen wir uns gezwungen, sie aus folgenden Gründen verhaltensbedingt abzumahnen. Laut Aushang wurde eine zusätzliche Nachtschicht vom 01.06 auf den 02.06 festgelegt. Zu dieser Nachtschicht sind sie unentschuldigt nicht erschienen.
Ich hoffe das ich alles verständlich geschrieben habe und versteht mich. Ist das alles so rechtens was da mein Vorgesetzter mit mir macht oder sollte ich dagegen vor gehen??
Community-Antworten (8)
08.06.2018 um 09:05 Uhr
Wann hast du denn Kenntnis von dem Aushang bekommen ?
08.06.2018 um 09:33 Uhr
Ich versuchs mal zusammenzubringen (so wie ichs zumindest verstanden habe): Ihr habt in der Nacht vom 01.06. zum 02.06. eine zusätzliche Nachtischicht gemacht um den Brückentag nach Himmelfahrt auszugleichen. Weil du aber über Himmelfahrt krankgeschrieben warst bist du davon ausgegangen, diese zusätzliche Nachtschicht nicht mitmachen zu müssen. Wenn das so zutrifft ist dein Vorgesetzter absolut im Recht. Du hast von ihm während der Krankheit Lohnfortzahlung bekommen, nun bist du nicht mehr krank und kannst wieder arbeiten.
08.06.2018 um 10:09 Uhr
@wdliss, Bist du wirklich der Meinung das du Tage, an denen du krank bist, nacharbreiten mußt, nur weil du in der Lohnfortzahlung warst?
Das begründe mal!
Wookie8888 war am Brückentag (Fr nach Himmelfahrt) krankgeschrieben. Diesen Tag muß er nicht nacharbeiten.
Urlaubstage in denen man krankgeschrieben ist zählen nicht als Urlaubstage und werden nachgeholt. Diese sind dann allerdings neu zu beantragen. Einfach wegbleiben geht nicht.
08.06.2018 um 10:25 Uhr
@fantil: du hast natürlich Recht, grundsätzlich braucht man das nicht. Nur ist es ja von vornherein so geplant gewesen, die Schicht nach Himmelfahrt auf die Nacht vom 01. zum 02. zu verlegen. Das ist für mich kein Urlaub sondern einfach Schichtplanung. Und afaik kann ich nicht einfach später Schichten ausfallen lassen, weil ich während einer Freischicht krank war. Grundsätzlich fehlt hier aber wohl auch die Information, wie genau das in dem Betrieb gehandelt wird.
08.06.2018 um 11:12 Uhr
Ich fürchte das es wenig Sinn macht hier gegen die Abmahnung vor zu gehen. Den so ganz sicher ob sein Verhalten richtig ist war sich der Kollege ja schon vor der besagten Nachtschicht nicht. Ansonsten hätte er nicht vorher seine Vorgesetzten gefragt. Und es gab anscheinend keine Aussage daß er diese Schicht nicht machen muss.
08.06.2018 um 11:53 Uhr
Ehe man hier aus dem Bauch raus argumentiert sollte man genau unterscheiden. Auch wenn Wookie8888 hier von "raus arbeiten" schreibt, so handelt es sich doch wohl um verlegte Abeitszeit. Wenn der Arbeitgeber (wie ich es hier verstehe und natürlich unter Beachtung der Mitbestimmung) festlegt: An "Himmelfahrt + 1" bleibt der Betrieb geschlossen, dafür findet am Samstag 26. Mai eine zusätzliche Schicht statt, dann spielt für das "arbeiten müssen" nur eine Rolle ob jemand am 26. Mai arbeitsunfähig ist oder nicht. (Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber hier grundsätzlich berechtigt ist, solche Schichtverlegungen zu machen). "Himmelfahrt + 1" war damit ein arbeitsfreier Tag und man hat keinen Anspruch auf Zeitgutschriften für AU am arbeitsfreien Tag.
Anders wäre die Angelegenheit zu beurteilen wenn der Arbeitgeber verfügt hätte: Es besteht die Möglichkeit an "Himmelfahrt + 1" frei zu nehmen und dafür am Samstag 26. Mai eine zusätzliche Schicht zu machen. Dann wäre der Tag möglicherweise tatsächlich nicht nachzuarbeiten.
Gegen die Abmahnung vorgehen? Die Abmahnung scheint hier zu Recht erfolgt zu sein. Es ist auch davon auszugehen dass sie ihren Zweck erfüllt hat, der Arbeitnehmer weiß nun dass er sich falsch verhalten hat. Insofern ist das Beste, sich die Abmahnung zu Herzen zu nehmen und das nächste Mal in so einem Falle zur Schicht anzutreten. Dann bleibt die Abmahnung letztendlich folgenlos.
08.06.2018 um 18:24 Uhr
"leider sehen wir uns gezwungen, sie aus folgenden Gründen verhaltensbedingt abzumahnen. Laut Aushang wurde eine zusätzliche Nachtschicht vom 01.06 auf den 02.06 festgelegt. Zu dieser Nachtschicht sind sie unentschuldigt nicht erschienen."
Wenn das alles ist was in der Abmahnung steht ist sie das Papier nicht wert wo sie drauf steht.
09.06.2018 um 03:43 Uhr
Habt vielen vielen DANK für eure Antworten!! Am meisten stört mich das die Abmahnung wegen unentschuldigten fehlen sei! Da ich aber am Wochenende so oder so nicht kann, weil ich da einen Umgang habe mit meinen Kind , was vom Gericht so beschlossen wurde, halte ich denn Umgangs Termin nicht ein, bekomme ich eine Geld Strafe. Wie schon oben gesagt, war ich davor bei 2 Vorgesetzten und habe den beiden das geschildert warum usw. Erst bei meinen Vorarbeiter, der mir leider keine klare Aussage geben konnte! Seine Aussage war nur, er würde es nicht schön finden wenn ich nicht da bin. Daraufhin bin ich zum Schichtleiter gegangen und auch da alles erklärt das ich da nicht kann wegen mein Kind usw...Seine Aussage war, er möchte nicht über den Kopf vom Vorarbeiter entscheiden. Da habe ich doch eigentlich nicht unentschuldigt gefehlt, oder?! Ich kann auch nicht nach einer Nachtschicht die 6:30 endet mein Kind 8:00 abholen, irgend wann muss ein Mensch auch schlafen.
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